Sitzung vom 6. April 2023

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. Februar 2022 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Erwachsenenbildung

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. Februar 2022 zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Erwachsenenbildung, 

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Am 21. Februar 2022 wurde der Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Rates für Erwachsenenbildung verabschiedet. Dieser Erlass trat mit Wirkung vom 1. März 2022 in Kraft und gilt gemäß Artikel 3 des Erlasses vom 17. Dezember 2009 zur Schaffung eines Rates für Erwachsenenbildung für die Mandatszeit von vier Jahren.

Aufgrund des Vorschlags der Natagora/BNVS VoG vom 13. Februar 2023, wird folgende Änderung berücksichtigt:

  • Frau Anny Mathey wird effektives Mitglied der Natagora/BNVS VoG, 
  • Frau Sarah Pieper wird stellvertretendes Mitglied der Natagora/BNVS VoG. 

Aufgrund des Vorschlags der Lupe VoG vom 14. März 2023, wird folgende Änderung berücksichtigt:

  • Frau Stephanie Kubeil wird stellvertretendes Mitglied der Lupe VoG. 

Die Abänderungen treten am Tag der Verabschiedung in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei vom 27.03.2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87 §1 
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 54 Absatz 1 
  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien 
  • Erlass der Regierung vom 17. Dezember 2009 zur Schaffung eines Rates für Erwachsenenbildung, Artikel 2 §1 Absatz 2