Sitzung vom 6. April 2023

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Festlegung der Vorgaben für das in Artikel 68 §4 des Gemeindedekrets vom 23. April 2018 erwähnte Mandatsregister

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Festlegung der Vorgaben für das in Artikel 68 §4 des Gemeindedekrets vom 23. April 2018 erwähnte Mandatsregister.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in einer 30-Tages-Frist zu beantragen.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die bisherige Regelung sah vor, dass der jährliche Bruttobetrag der Vergütungen bis spätestens im Februar nach dem entsprechenden Einkommensjahr im Mandatsregister zu vermerken ist. Rückmeldungen aus den Gemeinden haben ergeben, dass diesbezügliche Informationen oft erst im März oder April mitgeteilt werden, insbesondere von den Interkommunalen.

Im vorliegenden Erlassvorentwurf wird vorgesehen, dass die Frist für das Eintragen der Informationen ins Mandatsregister bis zum Mai nach dem entsprechenden Einkommensjahr verlängert wird.

Ansonsten übernimmt der Erlassvorentwurf die Bestimmungen des Ministeriellen Erlasses vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung der Vorgaben für das in Artikel 68 §4 des Gemeindedekrets vom 23. April 2018 erwähnte Mandatsregister, der aus legistischen Gründen aufgehoben und durch den vorliegenden Text ersetzt werden muss.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 30. März 2023 liegt vor.
  • Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 27. März 2023 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

Gemeindedekret vom 23. April 2018, Artikel 68 §4