Sitzung vom 6. April 2023

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 18. März 2021 zur Bestellung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 18. März 2021 zur Bestellung der Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Der AnikoS teilt in seinem Schreiben vom 15. März 2023 mit, dass ihre bisherigere Vertreterin, Frau Susanne Welsch, aus dem Wirtschafts- und Sozialrat ausscheidet. Der vom AnikoS eingereichte Antrag bevorzugt Frau Brigitte Cloot als Ersatz. Gemäß Artikel 3 §1 Absatz 1 des Dekretes vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien darf höchstens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder eines beratenden Gremiums dem gleichen Geschlecht angehören. Diese Bedingung wäre mit dem Vorschlag des AnikoS weiterhin erfüllt. Aus diesem Grund wird die oben genannte Kandidatin der Vorschlagsliste entsprechend durch die Regierung bestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 26. Juni 2000 zur Schaffung eines Wirtschafts- und Sozialrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 4 und 5 §3.
  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien.