Sitzung vom 28. März 2023

AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung, Antrag der Alternative VoG (P0128)

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt der Alternative VoG für die Laufzeit vom 16. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024 eine projektgebundene AktiF-/AktiF PLUS- Stelle.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Alternative VoG hat am 13. März 2023 einen vollständigen Antrag auf eine projektgebundene AktiF-Stelle eingereicht.

Die Arbeitnehmerin soll nach dem Ende der Individuellen Berufsausbildung im Unternehmen (IBU-Maßnahme) als Näherin/ Büglerin bei der Alternative VoG im Rahmen einer projektgebundenen AktiF-Stelle übernommen werden. 

Es liegt ein positives Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung der zusätzlichen Stelle wird den OB 30 PR 23 ZW 33.02 in 2023 voraussichtlich mit maximal 13.975 € belasten.

In den Folgejahren werden jährliche Kosten in Höhe von maximal 24.624 € entstehen.

4. Gutachten: 

  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung vom 15. März 2023 vor. 
  • Es liegt ein Gutachten des Finanzinspektors vom 23. März 2023 vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 28. Mai 20018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung;  
  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung.