Sitzung vom 28. März 2023

Billigung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung billigt die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft sieht in Artikel 11 vor, dass sich der Verwaltungsrat eine Geschäftsordnung gibt, die insbesondere folgende Aspekte regelt: 

  • die Häufigkeit der Sitzungen des Verwaltungsrates; 
  • die Regeln bezüglich der Einberufung des Verwaltungsrates und bezüglich der Eintragung der Punkte in die Tagesordnung; 
  • die Regeln bezüglich des Vorsitzes der Verwaltungsratssitzungen;  
  • die Regeln zur Übertragung von Befugnissen an Verwaltungsrats- oder Personalmitglieder. 

Diese Geschäftsordnung wird der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Billigung vorgelegt. 

In den Verwaltungsratssitzungen vom 21. Dezember 2022 und dem 15. Februar 2023 wurde die angepasste Geschäftsordnung des Arbeitsamtes verabschiedet. 

Aufgrund der Übertragung der administrativen Aufgaben für die Bereiche Personal und Buchhaltung an das Ministerium zum 1. Januar 2023 wurde es erforderlich, gewisse Delegationen in der Geschäftsordnung anzupassen. Bei derselben Gelegenheit wurde eine Reihe organisatorischer Änderungen zum effizienteren Funktionieren vorgenommen.

Darüber hinaus erfolgte eine weitgehende Harmonisierung der Delegationen des Geschäftsführenden Direktors des Arbeitsamts mit denen der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben. Diese Harmonisierung wurde vorgenommen, da die neuen zentralen Personal- und Buchhaltungsdienste auch die Belange der DSL umsetzen und daher aus Effizienzgründen eine größtmögliche einheitliche Vorgehensweise festgehalten werden sollte.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes;  
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.