Sitzung vom 28. März 2023

Erlass der Regierung zur Gewährung eines zusätzlichen Funktionszuschusses an die VoG Wohnraum für Alle, Bahnhofstraße 11, 4780 St. Vith ab dem 1. Quartal für das Jahr 2023.

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt der VoG Wohnraum für Alle einen zusätzlichen Zuschuss ab dem 1. Quartal für das Jahr 2023 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die VoG Wohnraum für Alle erhält im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Zuschuss für das Jahr 2023 zur Durchführung der Aufgaben, wie sie im Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wohnraum für Alle VoG aufgeführt sind.

Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Sozialen Immobilienagentur Wohnraum für Alle VoG und der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Jahre 2022 und 2023.

Für das Jahr 2023 ergibt sich ein Jahreszuschuss in Höhe von 322.874,10 € (129 Mandate x 2.502,90 €).

Es erfolgt vierteljährlich eine Anpassung des pauschalen Zuschusses im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und aufgrund der bestehenden Mandate zum 31. März, zum 30. Juni, zum 30. September und zum 31. Dezember des Jahres.

Bei Verringerung der Mandate bleibt der höhere Satz ein Quartal lang im Vergleich zum Vorquartal eingefroren.

Der zusätzliche Jahreszuschuss wird monatlich in Zwölftel ausgezahlt:  

  • Bereits festgelegt lt. Erlass vom 19.01.2023: 322.874,10 € (2.502,90 € * 129 Mandate) 

Die VoG meldet zum 31. Dezember 2022 133 Mandate an. Somit erfolgt eine Anpassung des Zuschusses ab dem 1. Quartal 2023: 

  • Differenz in 12-tel festzulegen: 
  • 332.885,70 € - 322.874,10 € = 10.011,60 € 
  • Wovon monatliche Vorauszahlungen von je 834,30 € für Januar-Dezember 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der VoG Wohnraum für Alle wird ab dem 1. Quartal für das Jahr 2023 ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von insgesamt 10.011,60 EUR gewährt. 

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2023, OB 50, Pr.21, ZW. 33.00.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 14. März 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft; 
  • Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wohnraum für Alle VoG für 2022 und 2023;  
  • Addendum zum Vertrag vom 9. Februar 2022 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wohnraum für Alle VoG für 2022 und 2023 
  • Erlass der Regierung vom 19.01.2023 zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Wohnraum für Alle, Bahnhofstraße in 4780 St. Vith für das Jahr 2023.