Sitzung vom 16. März 2023

Jean-Pierre Nyssen – denkmalgeschütztes Anwesen Haus Couvenplatz 1 in Nispert: Musikzimmer - Reparatur des Balkens und der Stuckatur – Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit der Reparatur des Balkens und der Stuckatur des Musikzimmers im denkmalgeschützten Anwesen Haus Couvenplatz 1 in Nispert an.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Im Musikzimmer des denkmalgeschützten Anwesen Haus Couvenplatz 1 in Nispert droht die Decke einzustürzen. Einer der Deckenbalken ist gerissen. 

Um die Ursache des Schadens zu untersuchen, muss der Balken, nach Sicherung der Stuckatur durch einen Silikonabdruck, freigelegt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 – PR 17 – ZW 53.11
Der voraussichtliche Zuschuss für die Reparatur des Balkens und der Stuckatur des Musikzimmers im denkmalgeschützten Anwesen Couvenplatz 1 in Nispert belaufen sich  auf  1.910,12 €, dies  sind 40% der  effektiven Projektkosten in Höhe von 4.775,30 €. 

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.