Sitzung vom 16. März 2023

Erlass der Regierung zur Bestellung von Hygieneinspektoren in Anwendung des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung von Hygieneinspektoren in Anwendung des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Durch das Dekret vom 14. Dezember 2022 zur Abänderung des Dekretes vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention, wurde eine Hygieneinspektion im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingerichtet. 

Die Hygieneinspektion wurde zur Vorbeugung und Bekämpfung der Ausbreitung ansteckender Krankheiten geschaffen. 

Die Aufgaben der Hygieneinspektion werden durch den Fachbereich Gesundheit und Senioren des Ministeriums, im Referat Infektionsschutz, gewährleistet.  

In Anwendung von Artikel 10.3 §1 Absatz 2 des Dekretes vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und Prävention, eingefügt durch das Dekret vom 14. Dezember 2022, bestellt die Regierung innerhalb der Hygieneinspektion die Inspektoren, welche die in Artikel 10.3 und 10.4 des gleichen Erlasses festgelegten Befugnisse ausführen. 

Durch den vorliegenden Erlass bezeichnet die Regierung folgende Personen als Hygieneinspektoren des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft:  

  1. Frau Karin Cormann, Fachbereichsleiterin des Fachbereichs Gesundheit und Senioren;  
  2. Herr Guido Jost, Referatsleiter des Referats Infektionsschutz, im Fachbereich Gesundheit und Senioren.  

Darüber hinaus wird durch vorliegenden Erlass der Erlass der Regierung vom 27. Februar 2020 zur Bestellung von Arzt-Hygieneinspektoren der « Agence wallonne pour une vie de qualité » (AVIQ) aufgehoben. 

Bis zum Dekret vom 14. Dezember 2022 zur Abänderung des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention, welches eine Hygieneinspektion im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingerichtet hat, war ein Arzt-Hygieneinspektor der AVIQ als Hygieneinspektor für die Deutschsprachige Gemeinschaft bezeichnet. Durch die Schaffung einer eigenen Hygieneinspektion im Fachbereich Gesundheit und Senioren wird diese Funktion von Hygieneinspektoren innerhalb des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgeübt. Die Bestimmungen zur Bestellung von Arzt-Hygieneinspektoren der AVIQ sind daher nicht mehr relevant. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention, Artikel 10.3 §1 Absatz 2