Sitzung vom 9. März 2023

Erlass der Regierung zur ersten Neuverteilung von Zuweisungen im Ausgabenhaushalt 2023

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 68 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft die erste Neuverteilung von Zuweisungen im Ausgabenhaushalt 2023.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Parlament und dem Rechnungshof die Dokumente zwecks Kenntnisnahme zu übermitteln.

2. Erläuterungen:  

Eine erste Neuverteilung wird im Ausgabenhaushalt vorgenommen, um Mittel optimal einsetzen zu können. Der im Rahmen des Ursprungshaushaltes 2023 genehmigte netto zu finanzierende Saldo in Höhe von -254.908.000 Euro für das Ministerium bleibt durch die vorliegende erste Neuverteilung unverändert. 

3. Finanzielle Auswirkungen: 

Keine. 

4. Gutachten:  

Es sind keine Gutachten erforderlich. 

5. Rechtsgrundlage:  

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 
  • Erlass vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 
  • Dekret vom 15. Dezember 2022 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2023