Sitzung vom 9. März 2023

Anerkennung der Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden für die Jahre 2023 und 2024 für die VoG ABH (Aktiv leben ohne Barrieren Heute), Zum Walkerstal 20 1/1, 4750 Bütgenbach

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erteilt in Anwendung von Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 der VoG ABH (Aktiv leben ohne Barrieren Heute), Zum Walkerstal 20 1/1 in 4750 Bütgenbach für die Jahre 2023 und 2024 die Anerkennung zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden. 

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird beauftragt, den föderalen Finanzminister über diesen Beschluss zu informieren. 

2. Erläuterungen: 

Artikel 145³³ des Steuereinkommengesetzbuches 1992 regelt die Bedingungen zur Anerkennung von Organisationen, die Bescheinigungen zur Steuerspendenabzugsfähigkeit ausstellen können. 

Die Anerkennungsanträge müssen beim Finanzminister eingereicht werden. Dieser beauftragt daraufhin die lokale zuständige Steuerbehörde ein Gutachten zu erstellen. Zeitgleich wird die Akte der zuständigen Gemeinschaftsregierung übermittelt, die ebenfalls über die Anerkennung entscheidet. Der Königliche Erlass sieht vor, dass die Entscheidung über die Anerkennung Gegenstand einer gemeinsamen Entscheidung der Föderalregierung und der jeweiligen zuständigen Gemeinschaftsregierung sein muss.  

Die Anerkennung trägt den allgemeinen Namen «Agrément aux institutions daide aux personnes handicapées, personnes âgées, mineurs d'âge protégés ou indigents». Um in den Genuss zu kommen, muss die Institution in einem dieser Arbeitsfelder tätig sein.  

Die VoG ABH hatte bereits für die Jahre 2002 bis 2007 eine Anerkennung zur Ausstellung von Spendenquittungen genehmigt bekommen. Ein Antrag auf Anerkennung für die Jahre 2010 bis 2012 wurde vom Finanzamt abgelehnt, da die VoG damals mehr als 20% der Gelder für Verwaltungskosten ausgegeben hatte, was gegen die Grundvoraussetzungen verstößt. 

Die VoG ABH setzt sich zusammen aus Eltern, Betroffenen und Angehörigen von Kindern und Jugendlichen mit einer Beeinträchtigung, Verhaltensauffälligkeit oder Entwicklungs-verzögerung. 

Die VoG wurde 1991 gegründet und ist philosophisch, ideologisch und politisch neutral. Ihre Arbeit besteht darin, Kindern und Jugendlichen Hilfen zu gewährleisten und ihnen integrative Freizeit- oder Weiterbildungsangebote zu bieten. Sie sind Informations- und Anlaufstelle für Eltern, die Unterstützung suchen. Zudem setzen sie sich für die Inklusion aller Kinder und Jugendlichen mit einer Beeinträchtigung ein - im gesellschaftlichen Leben, in der Familie, in der Schule und im Beruf. 

Die Angebote der VoG bestehen aus Musikseminaren, Sport, Tanzkursen, Ludothek, Wahrnehmungsförderung, Selbsterfahrungsseminaren, Informationsabenden, Austauschtreffen und Elterntreffs. 

Mit der Unterzeichnung der eidesstattlichen Erklärung vom 05.01.2023 ist der Antrag formell in Ordnung. 

Daher schlagen wir eine Anerkennung für die Jahre 2023 und 2024 für die VoG ABH vor.  

3. Finanzielle Auswirkungen: 

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Steuergesetzgebungsbuch 1992, Artikel 145³³, § 1er, alinéa 1er, 1°, e