Sitzung vom 14. Februar 2023

AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung - Antrag der VoG Jugendinformationszentrum Eupen und Umgebung (P0126)

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt der VoG Jugendinformationszentrum Eupen und Umgebung für die Laufzeit vom 1. März 2023 bis 31. Dezember 2024 eine halbzeitige projektgebundene AktiF-/AktiF PLUS- Stelle.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die VoG Jugendinformationszentrum Eupen und Umgebung hat am 26. Januar 2023 einen vollständigen Antrag auf eine halbzeitige projektgebundene AktiF-Stelle eingereicht. Der Mitarbeiter soll als Verwaltungskraft eingestellt werden.

Das JIZ beantragt diese Stelle, um die Geschäftsführung und die Jugendarbeiter mit der Verwaltungsarbeit zu entlasten.

Der Fachbereich Beschäftigung erachtet den Antrag nach Begutachtung als unterstützungswürdig und empfiehlt die Genehmigung der Stelle. 

Der Fachbereich Kultur und Jugend empfiehlt in seinem Gutachten ebenfalls die Genehmigung der Stelle.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung der Stelle wird in 2023 den OB 30 PR 23 ZW 33.02 voraussichtlich mit 5.865 € belasten.

In den Folgejahren wird diese Beschäftigungen jährlich jeweils mit maximal 6.462 € bezuschusst unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsgrundlagen.

4. Gutachten: 

  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung vom 31. Januar 2023 vor. 
  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Kultur und Jugend vom 30. Januar 2023 vor. 
  • Es liegt ein Gutachten des Finanzinspektors vom 2. Februar 2023 vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 28. Mai 20018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung; 
  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung.