Sitzung vom 9. Februar 2023
Vierte Haushaltsanpassung der Einrichtungen öffentlichen Interesses und der Dienste mit getrennter Geschäftsführung für das Haushaltsjahr 2022
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt die vierte Haushaltsanpassung der Einrichtungen öffentlichen Interesses und der Dienste mit getrennter Geschäftsführung für das Haushaltsjahr 2022 gemäß folgender Aufstellung:
Alle Angaben in 1.000 EUR
|
4. Anpassung
|
|
2022
|
ZFP
|
|
Einnahmen
|
589
|
Verpflichtungsermächtigungen
|
659
|
Ausgabeermächtigungen
|
659
|
Norm Hoher Finanzrat
|
-50
|
Funktionsdotation der Gemeinschaft
|
348
|
Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Siehe Anhang zu den Anpassungsübersichten.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Folgende Einrichtung plant für das Haushaltsjahr 2022 nach vierter Haushaltsanpassung mit einem negativen Haushaltsergebnis nach der Norm des Hohen Finanzrates (Zahlen in 1.000 EUR dargestellt):
Haushaltsergebnis
|
Einrichtung
|
2022
|
ZFP
|
-50
|
4. Gutachten:
Keine.
5. Rechtsgrundlage:
Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009.