Sitzung vom 9. Februar 2023

Vierte Haushaltsanpassung der Einrichtungen öffentlichen Interesses und der Dienste mit getrennter Geschäftsführung für das Haushaltsjahr 2022

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt die vierte Haushaltsanpassung der Einrichtungen öffentlichen Interesses und der Dienste mit getrennter Geschäftsführung für das Haushaltsjahr 2022 gemäß folgender Aufstellung:

Alle Angaben in 1.000 EUR 

4. Anpassung 

 

2022 

ZFP 

 

Einnahmen 

589 

Verpflichtungsermächtigungen 

659 

Ausgabeermächtigungen 

659 

Norm Hoher Finanzrat 

-50 

Funktionsdotation der Gemeinschaft 

348 

 

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Siehe Anhang zu den Anpassungsübersichten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Folgende Einrichtung plant für das Haushaltsjahr 2022 nach vierter Haushaltsanpassung mit einem negativen Haushaltsergebnis nach der Norm des Hohen Finanzrates (Zahlen in 1.000 EUR dargestellt):

Haushaltsergebnis 

Einrichtung 

2022 

ZFP 

-50 

 

4. Gutachten: 

Keine.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 25. Mai 2009.