Sitzung vom 26. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2023 an die VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) zur Durchführung des Projekts „Intego-Wohnen“

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt der VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) zur Durchführung des Projekts „Intego-Wohnen“ einen Zuschuss in Höhe von 220.000,- EUR für das Jahr 2023 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 13. Januar 2023 einen Dienstleistungsvertrag mit der VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) zur Durchführung des Projekts „Intego-Wohnen“ für das Jahr 2023 abgeschlossen. 

Das Projekt „Intego-Wohnen“ richtet sich vorrangig an sozialgefährdete Personen ab 18 Jahren. Die VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) betreut diese Personen und fördert ihre soziale Integration in die Gesellschaft. Zu diesem Zweck verpflichtet sich die VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ) die folgenden Aufgaben zu erfüllen:  

  1. Stationäre Betreuung in der Wohngemeinschaft: Ziel ist es, den Bewohnern durch die Entwicklung von Sozialkompetenzen, die Bewältigung von belastenden Lebenssituationen, die Gestaltung zwischenmenschlicher Beziehungen, die Vermeidung von sozialer Isolation und das Trainieren lebenspraktischer Fähigkeiten eine eigenständige Lebensführung zu ermöglichen.  
  1. Ambulante Begleitung von ehemaligen Bewohnern der Wohngemeinschaft: Ziel ist ihre soziale und berufliche Integration in ihrem Lebensumfeld durch Aktivierung und Förderung ihrer persönlichen Ressourcen und Sozialkompetenzen. 

Zur Durchführung dieser Aufgaben und der damit verbundenen annehmbaren Personal- und Funktionskosten erhält die VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ), im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, einen Zuschuss für das Jahr 2023.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:               2023
Finanzstelle:                  50.14
Finanzposition:             33.01

Zuschuss:       220.000,- EUR

Der Zuschuss für das Jahr 2023 beträgt 220.000,- EUR. Der Zuschuss wird zu 100% in monatlichen Tranchen im Jahr 2023 gezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 18.333,- EUR für die Monate Januar 2023 bis November 2023 und auf 18.337,- EUR für den Monat Dezember 2023.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 18. Januar 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen: 

  • Wallonisches Gesetzbuch über nachhaltiges Wohnen, ersetzt durch das Dekret der Wallonischen Region vom 17. Juli 2018; 
  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen; 
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz; 
  • Dienstleistungsvertrag vom 13. Januar 2023 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Christliche Arbeiterjugend (CAJ).