Sitzung vom 26. Januar 2023

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG SAFPA zu den Angeboten der häuslichen Unterstützung der VoG SAFPA für das Jahr 2023 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG SAFPA

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Vertrag der VoG SAFPA für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023.

Die Regierung gewährt der VoG SAFPA einen Zuschuss in Höhe von 655.756,13 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Laut Artikel 52 und 53 des Dekretes vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege bewilligt die Regierung ein jährliches Stundenpaket für Dienstleister der Familien- und Seniorenhilfe. 

Durch den vorliegenden Vertrag wird das zur Verfügung stehende Stundenkapital, sowie die im Rahmen des Dekretes zu erfüllenden Aufgaben und die entsprechenden Qualitätskriterien geregelt. Auch die Bezuschussung sowie die Auszahlungsmodalitäten werden klar definiert. 

Für das Jahr 2023 wurde mit dem Dienst das folgende Stundenkapital vereinbart:  

  • 14.500 Dienstleistungsstunden Familien- und Seniorenhilfe beim Kunden,   
  • 240 Stunden für Weiterbildung,  
  • 362,5 Stunden für die Koordination, berechnet auf Basis von 2,5% der geleisteten Stunden beim Nutznießer.  

Die Bezuschussung des genehmigten Stundenkapitals basiert auf vier verschiedenen Stundensätzen pro Berufskategorie gemäß der Anlage 1 des vorliegenden Vertrages. Die Stundensätze setzen sich aus einem Basissatz, einem Zusatz nach Dienstalter sowie einem Zusatz für außergewöhnliche Stunden (Wochenenden und Abendstunden) zusammen. 

Für das Jahr 2023 hat die Regierung auf Grund der steigenden Inflation und den damit einhergehenden finanziellen Belastungen für die Dienste der häuslichen Hilfe eine Erhöhung der Stundensätze sowie der Pauschalzuschüsse um 5,25% vorgesehen. 

Für das vereinbarte Stundenkapital erhält der Dienst somit einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 544.294,91 €. Dieser setzte sich wie folgt zusammen: 

  • Zuschuss für geleistete Stunden beim Kunden in Höhe von 524.152,90 €, 
  • Zuschuss für Koordinations- und Weiterbildungsstunden in Höhe von 20.442,01 €. 

Der Dienst erhält außerdem einen Pauschalzuschuss für Umrahmungskosten in Höhe von 111.161,22 €. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus: 

  • einem Pauschalzuschuss für Personal- und Fahrtkosten für die Verwaltung, die Sozialassistenten und die Direktion in Höhe von 101.391,01 €, 
  • einem Pauschalzuschuss für Koordination in Höhe von 9.770,21 €. 

Der Gesamtzuschuss an die VoG SAFPA für das Jahr 2023 für die Angebote der häuslichen Unterstützung beläuft sich somit auf insgesamt 655.756,13 €.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:            2023
Finanzstelle:               50.17
Finanzposition:          33.00

Zuschuss:       655.756,13 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 16. Januar 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege. 
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG SAFPA zu den Angeboten der häuslichen Unterstützung der VoG SAFPA für das Jahr 2023