Sitzung vom 26. Januar 2023

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Marienheim“ sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2023 an das Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Marienheim“

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt den Vertrag zu den Angeboten des Wohn- und Pflegezentrums für Senioren „Marienheim“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023. 

Die Regierung gewährt dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Marienheim“ einen globalen Zuschuss in Höhe von 5.668.350,70 EUR und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

2023 ist ein weiteres Übergangsjahr, in dem die Weichen gestellt werden, die dekretal bis 2028 festgelegten Unterstützungskapazität von 82 % für die erhöhte Unterstützungs-kategorie, 13 % für die geringe Unterstützungskategorie und 5 % für die Kurzaufenthalte zu erreichen. Seit 2022 sind in allen Wohn- und Pflegezentren für Senioren 5% der Plätze für Kurzaufenthalte reserviert. 

Die Anpassung der Unterstützungskapazität von 82-13-5% geschieht mit dem langfristigen Ziel, vermehrt Senioren mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in die Wohn- und Pflegezentren für Senioren einziehen zu lassen und für die Senioren mit geringem Unterstützungsbedarf das Schaffen von alternativen Wohnformen zu fördern. Die Anzahl Plätze in der erhöhten Unterstützungskategorie nimmt zu und die Anzahl Plätze in der geringen Unterstützungskategorie nimmt proportional ab. Die Verschiebung der Plätze zur erhöhten Unterstützungskategorie hat zur Folge, dass die „Pflegelast“ für das Personal ebenfalls steigt und somit auch das Personalkader, insbesondere die Pflegekräfte und die Paramediziner.

Gleichzeitig wird die Finanzierung aller Wohn- und Pflegezentren für Senioren harmonisiert. Sowohl die öffentlichen als auch die privaten Einrichtungen sollen am Ende der Übergangsperiode im Jahr 2028 eine gleiche Finanzierung für eine gleiche Leistung erhalten. Dies hat zur Folge, dass die Tagespauschalen kontinuierlich angeglichen werden. 

Für 2023 hat die Regierung auf Grund der steigenden Inflation und den damit einhergehenden finanziellen Belastungen für die Wohn- und Pflegezentren für Senioren eine Erhöhung der Zuschüsse um 5,25% vorgesehen. Alle Tagespauschalen wurden um diesen Prozentsatz erhöht. 

Beide Elemente - die Entwicklung der Unterstützungskapazität und die Harmonisierung der Tagespauschalen – führen dazu, dass der bewohnerbezogene Zuschuss über die von der Regierung festgelegten 5,25 % erhöht wird.

Der personalbezogene Zuschuss und die Mobilitätshilfen werden laut geltender Gesetzgebung, die mit der 6. Staatsreform übernommen wurde, kontinuierlich indexiert. Dementsprechend wurden die 5,25% Erhöhungen auf diese beiden Beträge nicht zusätzlich angewandt.

Im Jahr 2022 wurde intensiv mit den Sozialpartnern (Arbeitgeber und Gewerkschaften) an neuen Personalnormen für die Wohn- und Pflegezentren für Senioren gearbeitet. Der entsprechende Erlass befindet sich in Vorbereitung. Der Personalkader wird bis zur Verabschiedung der neuen Personalnormen weiterhin auf Grundlage der LIKIV-Normen definiert.

Zur Unterstützung der Bewältigung der psychosozialen Folgen der Corona-Krise bei den Personalmitgliedern oder den Bewohnern, wurden in den Jahren 2021-2022 Projekte in den Wohn- und Pflegezentren für Senioren finanziert. Ab 2023 werden weiterhin Projekte zur psychosozialen Begleitung des Personals unterstützt. Allerdings geht es mehr um eine Supervision beziehungsweise ein Coaching für das Personal, welches durch den Fachkräftemangel, durch Veränderungen in den Aufgaben und durch eine allgemeine (Über-) Belastung im Change-Management unterstützt werden sollte. Der Zuschuss ist an die Durchführung der Maßnahme im Jahr 2023 geknüpft. Diese Maßnahme soll dem aktuellen Abwandern insbesondere des Pflegepersonals entgegenwirken.

Bewohnerbezogener Zuschuss 

5.451.823,24 € 

Personalbezogener Zuschuss 

192.116,22 € 

Mobilitätshilfen  

13.718,11 € 

Projekt psychosoziale Begleitung 

10.693,13 € 

Total 

5.668.350,70 € 

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:            2023
Finanzstelle:                50.17
Finanzposition:          33.00 

Zuschuss:      5.668.350,70 € 

4. Gutachten:  

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 13. Januar 2023 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege. 
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Wohn- und Pflegezentrum für Senioren „Marienheim“ für das Jahr 2023 für die Angebote der Wohn- und Pflegezentren für Senioren.