Sitzung vom 26. Januar 2023

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Palliativpflegeverband Ostbelgien für das Jahr 2023 sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2023 an den Palliativpflegeverband Ostbelgien.

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt den Vertrag zu den Angeboten des Palliativpflegeverbandes Ostbelgien für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023. 

Die Regierung gewährt dem Palliativpflegeverband Ostbelgien einen globalen Zuschuss in Höhe von 502.053,19 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Zur Durchführung der im vorliegenden Vertrag unter Artikel 4 erwähnten Aufgaben und der damit verbundenen annehmbaren effektiven Personal- und Funktionskosten erhält der PPV im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für das Kalenderjahr 2023 einen maximalen Zuschuss von 502.053,19 € zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Dieser Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Aufgabenbezogener Zuschuss 

474.975,38 € 

Personalbezogener Zuschuss 

25.052,81 € 

Projekt Psychosoziale Begleitung 

2.025.00 € 

Total 

502.053,19 € 

Für 2023 hat die Regierung auf Grund der steigenden Inflation und den damit einhergehenden finanziellen Belastungen für den Palliativpflegeverband Ostbelgien eine Erhöhung des aufgabenbezogenen Zuschusses um 5,25% vorgesehen.

Zu dem personalbezogenen Zuschuss ist aufgrund der Inflation eine Erhöhung von 14% auf den Zuschuss des Jahres 20211, entspricht 7 Indexsprüngen an 2% berücksichtigt worden. Ende 2021 gab es eine Indexerhöhung, in 2022 fünf Indexerhöhungen und voraussichtlich mindestens eine Indexerhöhung im Jahr 2023.

Zur Unterstützung der Bewältigung der psychosozialen Folgen der Corona-Krise bei den Personalmitgliedern, wurde in den Jahren 2021-2022 ein Projektaufruf gestartet. Der Palliativpflegeverband Ostbelgien hat ein solches Projekt umgesetzt. Für 2023 wird eine Verlängerung der Maßnahme vorgesehen, da die Erschöpfung und die Belastung der Personalmitglieder weiterhin auf Grund der Pandemie sehr groß sind. Der Zuschuss ist an die Durchführung der Maßnahme im Jahr 2023 geknüpft und wurde um 1,25% erhöht.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:            2023
Finanzstelle:                50.17
Finanzposition:          33.00 

Zuschuss:         502.053,19 €

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 13. Januar 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:  

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege. 
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Palliativpflegeverband Ostbelgien für das Jahr 2023.