Sitzung vom 26. Januar 2023

Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG „Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung (ASL)“ für das Jahr 2023 sowie Regierungserlass zur Gewährung des Zuschusses für das Jahr 2023 an die VoG ASL

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Die Regierung gewährt der VoG ASL, Klosterstraße 3 in 4700 Eupen einen Zuschuss in Höhe von 264.731,20 EUR für das Jahr 2023 und verabschiedet den entsprechenden Erlass 

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die VoG Arbeitsgemeinschaft für Suchtvorbeugung und Lebensbewältigung ist aktiv im Bereich der Aufklärung und der Prävention bei Suchtgefahren. In diesem Rahmen sollen Wege zur Lebensbewältigung und gesunder Lebensqualität ohne Drogen in verschiedenen Lebensmilieus aufgezeigt und gefördert werden. Die von der VoG ASL abgedeckten Suchtthematiken beinhalten die stofflichen Süchte. 

Die VoG ASL ist der Hauptansprechpartner in der Beratung bei Abhängigkeiten für stoffliche und nicht-stoffliche Süchte. Die VoG ASL ist eine niederschwellige Anlaufstelle, die ebenfalls die Rückfallprophylaxe nach einer Suchttherapie gewährleisten kann. Dieses Angebot ist für jeden Bürger zugänglich.

Zur Durchführung des im Vertrag, unter Artikel 4 aufgeführten Aufgaben erhält die VoG ASL für die annehmbaren Personal- und Funktionskosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für das Kalenderjahr 2023 einen Zuschuss von maximal 264.731,20 EUR. 

Dieser Betrag entspricht dem gezahlten Zuschuss 2022 mit einer Steigerung um 1,25% entsprechend den Vorgaben der Regierung. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:            2023
Finanzstelle:               50.16
Finanzposition:          33.00 

Zuschuss:       264.731,20 €

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 12. Januar 2023 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention. 
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG ASL für das Jahr 2023.