Sitzung vom 19. Januar 2023

Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) bei lokalen Behörden Genehmigung von 3 BVA-Vollzeitstellen für den Containerpark zu Gunsten der Stadt Eupen für die Laufzeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028. Genehmigung von 5 BVA-Vollzeitstellen zu Gunsten der Interkommunalen Intradel für die Laufzeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028. Genehmigung von 6 BVA-Vollzeitstellen zu Gunsten der Interkommunalen Idelux Environnement für die Laufzeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028.

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt 3 BVA-Vollzeitstellen für den Containerpark zu Gunsten der Stadt Eupen für die Laufzeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028. 

Die Regierung genehmigt 5 BVA-Vollzeitstellen zu Gunsten der Interkommunalen Intradel für die Laufzeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028. 

Die Regierung genehmigt 6 BVA-Vollzeitstellen zu Gunsten der Interkommunalen Idelux Environnement für die Laufzeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Im Rahmen des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 kann der Minister für Beschäftigung Gemeinden oder Interkommunalen BVA-Stellen zusprechen, die in Containerparks mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingesetzt werden.

Lokale Behörde 

Gemeinden 

Stellen 

GMV Eupen 

Eupen 3 

Intradel 

Lontzen 1 

Kelmis 2 

Raeren 2 

Idelux Environnement 

St. Vith 2 

Burg Reuland 1 

Amel 1 

Büllingen 1 

Bütgenbach 1 

TOTAL 

 

14 

Der Erlass sieht die Bezuschussung von Arbeitnehmern vor, die in Containerparks beschäftigt werden. Der jährliche Maximalzuschuss pro Vollzeitstelle, der durch den Beschäftigungsminister der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährt wird, beträgt 8.893, 50 €.

Um die Abschaffung der LSS-Reduzierung für BVA zum 1. Januar 2018 zu kompensieren, wurde der Zuschuss – seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft – zu Gunsten der Betreiber von Containerparks pro BVA-Vollzeitstelle um mittlerweile 8.260,31 € erhöht. 

Die Gewährung eines BVA-Zuschusses für einen Containerpark unterliegt einem Beschluss, der im Einvernehmen zwischen dem für die Beschäftigung zuständigen Minister der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem für die Umwelt zuständigen Minister der Wallonischen Region getroffen wird. Letzterer übernimmt im Falle einer Genehmigung ebenfalls einen Zuschuss in Höhe von 8.893, 50 € pro Stelle und pro Jahr.

Der Zuschuss pro Vollzeitstelle setzt sich somit wie folgt zusammen:

Zuschuss Deutschsprachige Gemeinschaft/ Vollzeitstelle:               8.893,50 € Kompensation LSS/ Vollzeitstelle :    8.260,31 €
Anteil Deutschsprachige Gemeinschaft:      17.153,81 €

Zuschuss Wallonische Region/ Vollzeitstelle:            8.893,50 €
Gesamtzuschuss/ Vollzeitstelle:         26.047,31 €

Der Beschluss zur Genehmigung wird gemäß vorgenannter Rechtsgrundlage der Umweltministerin zwecks Unterschrift zugesandt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung wird den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft jährlich mit maximal 240.153,34 € belasten. Die BVA-Zuschüsse können über den OB 30 PR 23 ZW 43.01 aufgebracht werden.

4. Gutachten: 

Es liegt ein Gutachten der Finanzinspektion vom 12. Januar 2023 vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Königlicher Erlass Nr. 474 vom 28. Oktober 1986 zur Einrichtung eines Systems für staatlich bezuschusstes Vertragspersonal bei gewissen lokalen Behörden; 
  • Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die bezuschussten Vertragsbediensteten, die in Containerparks beschäftigt werden