Sitzung vom 19. Januar 2023

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets vom 23. Januar 2017 zur Förderung des Tourismus in Bezug auf die spezifischen Sicherheitsnormen für touristische Unterkünfte

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets vom 23. Januar 2017 zur Förderung des Tourismus in Bezug auf die spezifischen Sicherheitsnormen für touristische Unterkünfte.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 das Gutachten in 30-Tages- Frist zu beantragen. 

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Dekret zur Förderung des Tourismus vom 23. Januar 2017 legt in Art. 11 fest, dass jede touristische Unterkunft, die regelmäßig an Touristen vermietet wird, eine gültige Sicherheitsbescheinigung des Bürgermeisters haben muss. Das Verfahren ist im selben Dekret beschrieben, in Kapitel 3 Touristische Unterkünfte, Abschnitt 3 Sicherheitsbescheinigung, Artikel 16 bis 19.

Dem Sicherheitsbescheid liegen bislang die Normen der Wallonischen Region für touristische Unterkünfte zugrunde. Vorliegender Entwurf stellt eine gesetzliche Grundlage für touristische Unterkünfte in der Deutschsprachgen Gemeinschaft dar, die angepasst an den hiesigen Bestand und in deutscher Sprache sowohl den Betreibern und Architekten als auch den Brandschutzexperten in den neun deutschsprachigen Gemeinden eigene Normen an die Hand gibt. 

Der Vorentwurf und seine Anlagen basieren auf den Sicherheitsnormen, die in der Wallonischen Region angewendet werden. Er berücksichtigt ferner die geltende Gesetzgebung für Neubauten (Grundnorm), das Rundschreiben für Sicherheitsnormen für Hotels sowie den Kodex für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz. 

Der Vorentwurf wurde gemeinsam mit den Brandschutzexperten der Hilfeleistungszone 6 erarbeitet.  

3. Finanzielle Auswirkungen:

Eine Verabschiedung des vorliegenden Vorentwurfes hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

  • Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 22. Dezember 2022 liegt vor. 
  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 12. Januar 2023 liegt vor.  
  • Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 13. Januar 2023 liegt vor.  

5. Rechtsgrundlage: 

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 20 
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 7 
  • Dekret vom 23. Januar 2017 zur Förderung des Tourismus, Artikel 11 §1 Absatz 1 Nummer 2