Sitzung vom 19. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Gewährung eines Zuschusses an die Verbraucherschutzzentrale VoG, Neustraße 119 in 4700 Eupen für das Jahr 2023

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt der Verbraucherschutzzentrale VoG für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 614.872,00 Euro und verabschiedet den entsprechenden Erlass. 

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung der vorliegenden Beschlüsse beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Basisaufgaben der Verbraucherschutzzentrale VoG liegen in der Schuldnerberatung, in der Information und Beratung der Verbraucher sowie in der Kommunikation im Bereich des nachhaltigen Konsums. Die drei Bereiche müssen sowohl Prävention, Information, Beratung und Begleitung umfassen.

Nutznießer der Schuldnerberatungsstelle sowie des Referenzzentrums der Verbraucherschutzzentrale VoG sind die in Artikel 3 Punkt 1 des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2004 zur Schuldnerberatung die im deutschen Sprachgebiet wohnhaften überschuldeten Personen.

Die Verbraucherberatung richtet sich an alle Privatpersonen und im Bereich des nachhaltigen Konsums werden Bürger, Organisationen und Institutionen pro-aktiv bei der Umsetzung von lokalen Initiativen der Nachhaltigkeit unterstützt.

Seit dem 1. Januar 2022 hat die Verbraucherschutzzentrale VoG einen Geschäftsführungsvertrag mit der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft abgeschlossen. Dieser Geschäftsführungsvertrag bietet der Verbraucherschutzzentrale finanzielle Stabilität für die Ausführung der festgelegten Aufgaben bis zum Jahr 2025. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Verbraucherschutzzentrale VoG erhält im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Zuschuss in Höhe von 614.872,00 Euro. 

Diese Summe setzt sich zusammen aus dem Zuschuss des Jahres 2022 erhöht um 1,25%..

Der Zuschussbetrag für 2023 setzt sich aus den Mitteln für den allgemeinen Zuschuss (537.834,00 Euro) und den projektgebundenen Zuschuss für den nachhaltigen Konsum (77.038,00 Euro) zusammen.

Diese Summe ist im Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2022-2025 zwischen der Regierung und der Verbraucherschutzzentrale für das Jahr 2023 festgelegt worden.

Der Betrag geht zu Lasten des Haushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2023, OB 50, PR 15, ZW 33.01.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 6. Januar 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57, Artikel 104 §1 und Artikel 105; 
  • Erlass vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009; 
  • Geschäftsführungsvertrag 2022-2025 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Verbraucherschutzzentrale VoG. 
  • Erster Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2022-2025 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Verbraucherschutzzentrale VoG. 
  • Erlass der Regierung zwecks Gewährung eines Zuschusses an die Verbraucherschutzzentrale für das Jahr 2023.