Sitzung vom 19. Januar 2023

Erlass zur Festlegung der Sonderdotation zur Bekämpfung der Energiearmut für den Sonderfonds für Sozialhilfe der neun Öffentlichen Sozialhilfezentren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Jahr 2023

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt den neun Öffentlichen Sozialhilfezentren der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Sonderdotation zur Bekämpfung der Energiearmut für den Sonderfonds für Sozialhilfe in Höhe von 348.500 € für das Jahr 2023 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Unter Koordination der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben die neun Gemeinden des deutschen Sprachgebiets im Jahr 2018 einen Energie- und Klimaplan (EKP) erstellt. Die Unterzeichner verpflichten sich dazu, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40% zu reduzieren sowie Handlungsansätze für den Klimaschutz und die Klimaanpassung einzuführen. Der Energie- und Klimaplan umfasst Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, öffentliche Gebäude, Wohngebäude, erneuerbare Energien sowie Klimaanpassung. 

Die Wallonische Region fördert ebenfalls Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels im Rahmen verschiedener Programme unter anderem MEBAR (Subventions aux ménages à revenu modeste; dieses Programm zielt auf Privathaushalte ab und sieht eine Unterstützung über das ÖSHZ vor).

Im Rahmen der Übertragung der Ausübung der Zuständigkeit „Energie“ von der Wallonischen Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft aufgrund von Artikel 139 der Verfassung obliegt die Förderung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in den übertragenen Zuständigkeitsbereichen seit dem 1. Januar 2020 der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Das Dekret vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und Öffent-lichen Sozialhilfezentren zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 13. Dezember 2021 über Maßnahmen im Bereich Energie umfasst das neue Bezuschussungskonzept zur 

Bekämpfung der Energiearmut in sozialschwachen Haushalten. Der Artikel 15.1 – Bekämpfung der Energiearmut o.e. Dekretes vom 15. Dezember 2008 legt als Messgröße der Verteilung die Anzahl Personen, die ein Eingliederungseinkommen im vorletzten Jahr bezogen haben, für die neun ÖSHZ fest.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Eine Gesamtsumme in Höhe von 348.500 EUR wird für die Sonderdotation zur Bekämpfung der Energiearmut für den Sonderfonds für Sozialhilfe an die neun ÖSHZ der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2023 festgelegt.

Die Mittel werden wie im Artikel 15.1 – Bekämpfung der Energiearmut des Dekrets vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und Öffentlichen Sozialhilfezentren festgehalten verteilt: 

 

Anzahl Eingliederungsempfänger 

Pauschalzuschuss 250€/Einglied.empf 

Zusatz Sozialhilfedotation 

Amel 

30 

250 

7.500 EUR 

Büllingen 

34 

250 

8.500 EUR 

Burg-Reuland 

17 

250 

4.250 EUR 

Bütgenbach 

38 

250 

9.500 EUR 

St.Vith 

113 

250 

28.250 EUR 

Eupen 

683 

250 

170.750 EUR 

Kelmis 

263 

250 

65.750 EUR 

Lontzen 

67 

250 

16.750 EUR 

Raeren 

149 

250 

37.250 EUR 

Total 

1.394 

250 

348.500 EUR 

Der Betrag geht zu Lasten des Haushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2023 OB 50, Pr. 15, Zw. 43.23.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 20. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:  

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 104, §1; zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 10. Dezember 2020. 
  • Dekret vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und Öffentlichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 15.1 zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 13. Dezember 2021 über Maßnahmen im Bereich Energie; 
  • Dekrets der Wallonischen Region vom 9. Dezember 1993 über die Förderung der rationellen Energienutzung, der Energieeinsparungen und der erneuerbaren Energien.