Sitzung vom 19. Januar 2023

Jahreszuschuss 2023 an die VoG Beratungs- und Therapiezentrum

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Beratungs- und Therapiezentrum für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Die Regierung gewährt der VoG Beratungs- und Therapiezentrum, Vervierser Straße 14 in 4700 Eupen einen Zuschuss in Höhe von 2.665.568,94 EUR für das Jahr 2023 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die VoG Beratungs- und Therapiezentrum entstand zum 1. Januar 2018 aus einer Fusion der Dienste der VoG SPZ und der VoG KiTZ. 

Im Jahr 2023 wird wie in den Vorjahren ein Jahresvertrag mit der VoG BTZ abgeschlossen. Der Vertrag beschreibt die Aufgaben, die das BTZ erfüllen muss und definiert ebenfalls den Jahreszuschuss und die Auszahlungsmodalitäten.

Aufgaben:

Die VoG BTZ bietet eine allgemeine multidisziplinäre Begleitung und eine erweiterte multidisziplinäre Therapie speziell für Kinder bis 14 Jahre an.  

Die Angebote beinhalten neben den psychologischen, sozialen, medizinischen und psychiatrischen Angeboten auch pädagogische, ergotherapeutische, logopädische, kinesiotherapeutische, psychomotorische und heilpädagogische Dienstleistungen und Therapien. Zu den Aufgaben zählen: Erstberatung, Bilanz, Beratung, Therapie, Netzwerkarbeit, Opferhilfe, Begleitung von Straftätern, Menschen mit Autismus oder Hörschädigung.

Zuschuss 2023:

Laut Vertrag wird dem BTZ ein Zuschuss in Höhe von 2.665.568,94 EUR gewährt. 

Dieser Betrag entspricht einer Erhöhung des Zuschusses 2022 um 1,25% abzüglich der Nachzahlung Urlaubstag 2021. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:            2023
Finanzstelle:               50.16
Finanzposition:          33.00

Zuschuss:       2.665.568,94 €

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 19. Dezember 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) 
  • Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009‚ Artikel 2-4, zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit 
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, so wie es abgeändert wurde;  
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 104, §1 und Artikel 57, so wie es abgeändert wurde;  
  • Dekret vom 15. Dezember 2022 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2023; 
  • Königlicher Erlass vom 20. März 1975 über die Zulassung und Bezuschussung der Dienste für geistige Gesundheit, so wie er abgeändert wurde; 
  • Dekret vom 29. März 2012 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung, so wie es abgeändert wurde; 
  • Dekret vom 26. September 2016 über die Opferhilfe und die spezialisierte Opferhilfe;  
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Französischen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Französischen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Finanzierung der Pflege bei Inanspruchnahme von Pflegediensten über die Grenzen des Teilstaates hinaus. 
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Beratungs- und Therapiezentrum für das Jahr 2023;