Sitzung vom 19. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2023 an das ÖSHZ Eupen – Mosaik-Zentrum

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt dem ÖSHZ Eupen – Mosaik-Zentrum einen Zuschuss in Höhe von 2.964.375,- EUR für das Jahr 2023 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik (Mosaik-Zentrum) wurde gemäß Artikel 22 des Dekrets vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.  

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 28. Januar 2021 einen Geschäftsführungsvertrag mit dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen (ÖSHZ Eupen) für das Mosaik-Zentrum für die Jahre 2021-2024 abgeschlossen. Dieser Geschäftsführungsvertrag wurde zuletzt am 8. November 2022 abgeändert.

Zu den Basisaufgaben des Mosaik-Zentrums gehören:

  • die stationäre Betreuung von Jugendlichen in einer Lebens- und Wohngruppe;  
  • die stationäre Betreuung von minderjährigen Elternteilen;  
  • die Notaufnahme von Kindern und Jugendlichen; 
  • die Arbeit mit den Eltern der im Mosaik-Zentrum stationär betreuten Jugendlichen; 
  • die ambulante Begleitung von Jugendlichen in Trainingswohnungen; 
  • die ambulante Begleitung von Jugendlichen und ihren Familien; 
  • die Organisation und Umsetzung von begleiteten Besuchskontakten. 

Zur Durchführung dieser Basisaufgaben, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, soll dem ÖSHZ Eupen – Mosaik-Zentrum durch vorliegenden Erlass ein Zuschuss für das Jahr 2023 gewährt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:            2023
Finanzstelle:              50.14
Finanzposition:          43.21

Zuschuss:       2.964.375,- EUR

Der Gesamtzuschuss für das Jahr 2023 beträgt 2.964.375,- EUR. Der Gesamtzuschuss wird zu 100 % in Form von monatlichen Zuschüssen ausgezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 247.031,- EUR für die Monate Januar bis November 2023 und auf 247.034,- EUR für den Monat Dezember 2023.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 19. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:  

  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen; 
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz; 
  • Geschäftsführungsvertrag vom 28. Januar 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem ÖSHZ Eupen – Mosaik-Zentrum, zuletzt abgeändert durch den Nachtrag vom 8. November 2022.