Sitzung vom 19. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses zur Deckung der Kosten der stationär betreuten Minderjährigen für das Jahr 2023 für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.)

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) einen Zuschuss zur Deckung der Kosten der stationär betreuten Minderjährigen in Höhe von 10.759,- EUR für das Jahr 2023 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) wurde gemäß Artikel 22 des Dekrets vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.  

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 28. Januar 2021 einen Geschäftsführungsvertrag mit der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) für die Jahre 2021-2024 abgeschlossen. Dieser Geschäftsführungsvertrag wurde zuletzt am 8. November 2022 abgeändert.

Zu den Basisaufgaben der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) gehören:

  • die stationäre Betreuung in der sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft; 
  • das betreute Einzelwohnen;  
  • der Treffpunkt für ehemalige Bewohner und andere Hilfesuchende. 

Die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) erhält gemäß Artikel 8.1.b. des Geschäftsführungsvertrags vom 28. Januar 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) zusätzlich zu dem Basiszuschuss einen jährlichen Zuschuss zur Deckung der Kosten für die stationär betreuten Minderjährigen. Für das Jahr 2023 beträgt dieser Zuschuss 10.759,- EUR.

Der zusätzliche jährliche Zuschuss geht von einer Belegung durch einen Minderjährigen an 365 Tagen/Jahr aus. Sind die effektiven Belegungstage geringer als 365 Tage/Jahr, wird im folgenden Jahr eine Verrechnung von 27,37 EUR pro nicht belegten Tag mit einem monatlichen Vorschuss vorgenommen, bzw. von der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) zurückgefordert. 

Ein minimaler jährlicher Zuschuss in Höhe von 7.500,- EUR bleibt allerdings zur Bereitstellung eines freien Platzes für Minderjährige gewährleistet.

Überschreiten die effektiven Belegungstage durch Minderjährige 365 Tage/Jahr, kann die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) im folgenden Jahr einen Antrag für die Übernahme der Kosten von 27,37 EUR pro zusätzlich belegten Tag bei der Regierung einreichen. Die Regierung entscheidet nach Gutachten des zuständigen Fachbereichs des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Durch vorliegenden Erlass, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, soll der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) ein Zuschuss zur Deckung der Kosten für die stationär betreuten Minderjährigen für das Jahr 2023 gewährt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:               2023
Finanzstelle:                  50.14
Finanzposition:              33.01

Zuschuss:         10.759,- EUR

Der Zuschuss zur Deckung der Kosten für die stationär betreuten Minderjährigen beträgt für das Jahr 2023 maximal 10.759,- EUR und wird zu 100% in Form von monatlichen Zuschüssen ausgezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 896,- EUR für die Monate Januar bis November 2023 und auf 903,- EUR für den Monat Dezember 2023. 

Der minimale jährliche Zuschuss zu Gunsten der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) für das Jahr 2023 beträgt 7.500,- EUR. 

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 19. Dezember 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlagen: 

  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz; 
  • Geschäftsführungsvertrag vom 28. Januar 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.), zuletzt abgeändert durch den Nachtrag vom 8. November 2022