Sitzung vom 19. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2023 für die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.)

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) 

einen Zuschuss in Höhe von 415.512,- EUR für das Jahr 2023 und verabschiedet den entsprechenden Erlass. 

 Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) wurde gemäß Artikel 22 des Dekrets vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.  

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 28. Januar 2021 einen Geschäftsführungsvertrag mit der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) für die Jahre 2021-2024 abgeschlossen. Dieser Geschäftsführungsvertrag wurde zuletzt am 8. November 2022 abgeändert.

Zu den Basisaufgaben der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) gehören:

  • die stationäre Betreuung in der sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft;  
  • das betreute Einzelwohnen; 
  • der Treffpunkt für ehemalige Bewohner und andere Hilfesuchende. 

Zur Durchführung dieser Basisaufgaben, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, soll der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.) durch vorliegenden Erlass ein Zuschuss für das Jahr 2023 gewährt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:            2023
Finanzstelle:               50.14
Finanzposition:          33.01

Zuschuss:       415.512,- EUR

Der Zuschuss für das Jahr 2023 beträgt 415.512,- EUR. Der Zuschuss wird zu 100% in Form von monatlichen Zuschüssen ausgezahlt. Der monatlich auszuzahlende Betrag beläuft sich auf 34.626,- EUR für die Monate Januar bis Dezember 2023.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 19. Dezember 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlagen: 

  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen;
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz;
  • Geschäftsführungsvertrag vom 28. Januar 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Soziale Integration und Alltagshilfe (S.I.A.), zuletzt abgeändert durch den Nachtrag vom 8. November 2022.