Sitzung vom 19. Januar 2023

Jahreszuschuss 2023 an die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. 

Die Regierung gewährt der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens einen Zuschuss in Höhe von 635.894,78 EUR für das Jahr 2023 und verabschiedet den entsprechenden Erlass. 

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgien (BWO) ist mit der Begleitung und Unterstützung von Erwachsenen mit psychiatrischen stabilisierten Erkrankungen beauftragt.

Die VoG BWO bietet für Erwachsene eine allgemeine Wohnbegleitung (inklusive Aktivation) an, bestehend aus sozialen und tagesstrukturierenden Angeboten. Das Angebot ist für jeden Bürger zugänglich.

Spezifisch für Erwachsene mit psychiatrischen Erkrankungen bietet die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens zusätzlich eine Begleitung und Betreuung im häuslichen Umfeld durch den psychiatrischen Begleitdienst an. 

Ziel der Begleitung und Betreuung ist es, die höchstmögliche Autonomie der Erwachsenen in der Einrichtung bzw. im häuslichen Umfeld zu schaffen und/oder soweit es geht aufzubauen.

Der Zuschuss 2023 beläuft sich insgesamt auf 635.894,78 EUR und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Bewohnerbezogener Zuschuss – Wohnstrukturen (inkl. Medizinischer Funktion): 317.002,06 EUR (Zuschuss 2022 + Index 1,25% + zusätzlicher Urlaubstag wurde integriert: 1.781,41 EUR +1,25%= 1.803,68 EUR) 
  • Personalbezogener Zuschuss: 15.000 EUR für das Karriereende  
  • Zuschuss für Verwaltung und Koordination: 32.849,40 EUR (Zuschuss 2022 + Index 1,25%) 
  • Pauschale Psychiatrischer Begleitdienst: 204.795,92 EUR (Zuschuss 2022 + Index 1,25%) 
  • Pauschale Aktivationsfunktion:  66.247,40 EUR (Zuschuss 2022 + Index 1,25%) 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:            2023
Finanzstelle:                50.16
Finanzposition:          33.00

Zuschuss:     635.894,78

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 28. Dezember 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Königlicher Erlass vom 10. Juli 1990 zur Festlegung der Zulassungsnormen in Bezug auf Initiativen des begleiteten Wohnens für Patienten der Psychiatrie; 
  • Königlicher Erlass vom 18. Juli 2001 zur Festlegung der Regeln, gemäß derer Finanzhaushaltsmittel, die Quote der Pflegetage und der Preis pro Pflegetag für Initiativen des begleiteten Wohnens bestimmt wird; 
  • Vertrag 2023 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens.