Sitzung vom 19. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Finanzierung der Gemeinden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes Dotationen in Höhe von insgesamt 32.461.603,38 € für das Jahr 2023. Diese Dotationen an die Gemeinden teilen sich in drei Bereiche auf:

  • Gemeindedotation zur allgemeinen Finanzierung:  28.792.938,17 €  
  • Basisförderung der Vereinigungen und öffentlichen Bibliotheken: 668.665,21 €  
  • Wegedotation:  3.000.000,00 € 

Die vorgesehenen Mittel werden wie folgt unter den einzelnen Gemeinden aufgeteilt:

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Dekret vom 15. Dezember 2008 sieht vor, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft den Gemeinden des deutschen Sprachgebietes jährliche Dotationen ausbezahlt.

1) Gemeindedotation

Die Gemeindedotation setzt sich aus einer Einnahmendotation und einer Ausgabendotation zusammen. 

Die Einnahmendotation, welche zuerst berechnet wird, basiert auf einem Ausgleichsystem der Gemeindeeinnahmen aus der Zuschlagsteuer auf das Einkommen der natürlichen Personen inklusive der Ausgleichzahlungen des Großherzogtums Luxemburg. Diese Berechnung basiert auf den Werten der letzten sechs Rechnungsjahre, die zur Verfügung stehen. 

Zur Berechnung des Ausgleiches sind der durchschnittliche Ertrag pro Einwohner pro Zuschlaghundertstel für den Zeitraum dieser letzten sechs Jahre einer Gemeinde sowie der durchschnittliche Ertrag pro Einwohner pro Zuschlaghundertstel dieser letzten sechs Jahre für die Gesamtheit der neun deutschsprachigen Gemeinden zu ermitteln1.

Für die Berechnung dieser Durchschnittserträge sind jeweils die Einwohnerzahlen sowie die Einnahmen aus der Zuschlagsteuer auf das Einkommen der natürlichen Personen einer Gemeinde aus den letzten sechs Jahre zu addieren und für denselben Zeitraum die Durchschnittssteuersätze pro Gemeinde und für die Gesamtheit der neun deutschsprachigen Gemeinden zu berechnen. Für die Berechnung dieser Durchschnittssteuersätze müssen die einzelnen Steuersätze einer Gemeinde mit der Einwohnerzahl eines Jahres dieser Gemeinde gewichtet werden.

Den durchschnittlichen Ertrag pro Einwohner pro Zuschlaghundertstel pro Gemeinde erhält man, indem man die Summe der Einnahmen durch die Summe der Einwohner sowie den Durchschnittssteuersatz der Gemeinde teilt. Für die Gesamtheit der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die Berechnungsweise identisch. 

Liegt der Ertrag pro Einwohner pro Zuschlaghundertstel einer Gemeinde für den Zeitraum der letzten sechs Jahre niedriger als der Durchschnittsertrag der neun deutschsprachigen Gemeinden, so erhält diese Gemeinde einen Ausgleich. Die Höhe dieses Ausgleichs ergibt sich, indem man die Differenz zwischen dem Durchschnittsertrag pro Einwohner pro Zuschlaghundertstel der Gemeinde und dem Durchschnittsertrag der neun deutschsprachigen Gemeinden mit der Durchschnittseinwohnerzahl der Gemeinde und dem Durchschnittssteuersatz der neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft multipliziert. 

Für 2023 bedeutet dies, dass die Gemeinden den Wert ihrer Kompensationsberechnung für die Jahre 2016 bis 2021 erhält.

Nach Berechnung der Beträge der Einnahmendotationen werden die restlichen Mittel der Gemeindedotation anhand eines Ausgabendotationssystems aufgeteilt. 

Die Ausgabendotation basiert auf Kriterien, für die ebenfalls der Durchschnitt der sechs letzten vorliegenden Jahreswerte berücksichtigt wird. Im Einzelnen handelt es sich um fünf Bedürfniskriterien mit unterschiedlicher Gewichtung:

  • Allgemeine Bedürfnisse – Basisdotation zu gleichen Teilen:            5% 
  • Allgemeine Bedürfnisse - Einwohnerdotation:         45% 
  • Zentralität – Anzahl Arbeitnehmer: 20% 
  • Streuung der Bevölkerung - Gemeindefläche:         15% 
  • Soziales und urbaner Charakter – Anzahl Arbeitslose:       15% 

Wenn die Berechnung der Gemeindedotation sowie die Berechnung der Sozialhilfedotation für das ÖSHZ einer Gemeinde dazu führt, dass eine Gemeinde und ihr ÖSHZ insgesamt weniger als 90% der Summe des Vorjahres erhalten, so wird bei der Berechnung der Gemeindedotation - nach Ermittlung der Einnahmenkompensation - der Ausgabendotation zuerst der Betrag entnommen, um dieses 90%-Limit in allen Gemeinden zu erreichen. Diese Regelung ist eingeführt worden, um einen zu abrupten Übergang zwischen dem alten und neuen Verteilerschlüssel in 2009 zu vermeiden. Seit 2012 musste diese Regelung nicht mehr angewendet werden und dies dürfte, angesichts der Stabilität des Verteilerschlüssels, auch in Zukunft nicht mehr der Fall sein.

Der Zuschuss wird auf die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel begrenzt.

Ausgehend von einem Basisbetrag von 15.290.612,16 € im Jahre 2005 und unter Anwendung der gültigen Inflationsindexe, erhält eine Gesamtsumme in Höhe von 28.792.938,17 €, die den Gemeinden im Jahr 2023 definitiv ausgezahlt wird.

2) Wegedotation

Diese Auszahlung erfolgt auf Basis von drei Kriterien mit unterschiedlicher Gewichtung: 

  • Allgemeine Bedürfnisse – Basisdotation zu gleichen Teilen:            30% 
  • Länge des Straßennetzes:                     20% 
  • Größe und Nutzung der Straßen und Wege - Bebaute Fläche:     50% 

Die Regierung erhebt die Angaben der Kriterien. Die Werte werden in der Regel alle drei Jahre aktualisiert. Allerdings wurden die prozentuale Verteilung und der Gesamtbetrag von 2.250.000 € für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 auf den Stand 2019 eingefroren. 

Für 2023 hat die Regierung die Dotation auf 3.000.000 € erhöht, auch wurden die Werte der Kriterien aktualisiert.

3) Basisförderung von Kultur-, Folklore-, Sport- und Freizeitvereinigungen sowie öffentlichen Bibliotheken

Die Deutschsprachige Gemeinschaft überträgt seit 2009 die Basisförderungsmittel von Kultur-, Folklore-, Sport- und Freizeitvereinigungen sowie von öffentlichen Bibliotheken an die neun deutschsprachigen Gemeinden. Die Kriterien der Verteilung dieser Gelder an die Vereine und öffentlichen Bibliotheken wurden in 2009 – unter Berücksichtigung gewisser Vorgaben der Deutschsprachigen Gemeinschaft - von den Gemeinden selber festgelegt. 

Im Laufe des Jahres 2011 wurden im Rahmen der Basisförderung Beträge zur Finanzierung der Seniorenstätten für Eupen (6.000 €) und Sankt Vith (2.500 €) hinzugefügt und seit 2017 die Förderung der Verkehrsvereine (7.000 €).

Im Rahmen der Übertragung der Mittel zur Basisförderung der Kultur-, Folklore-, Sport- und Freizeitvereinigungen und der öffentlichen Bibliotheken wurde nach der letzten Indexanpassung und durch die Einbringung der Förderung der Seniorenstätten sowie der Verkehrsvereine ein Gesamtbetrag von insgesamt 668.665,21 € für 2023 ermittelt.

Weitere Erklärungen zu den Dotationen an die deutschsprachigen Gemeinden sind in den Kommentaren zum Dekret zur Finanzierung der Gemeinden und öffentlichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft vom 15. Dezember 2008 wiederzufinden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Dotationen in Höhe von insgesamt 32.461.603,38 € werden angerechnet auf die Kredite, die im OB 20 – PR 14 – ZW 43.21 (Gemeindedotation), ZW 43.23 (Basisförderung) und im OB 70 – PR 03 - ZW 43.22 (Wegedotation) des Haushaltes 2023 eingetragen sind.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 12. Januar 2023 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 15. Dezember 2022 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2023. 
  • Dekret vom 15. Dezember 2008 über die Finanzierung der Gemeinden und öffentlichen Sozialhilfezentren durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.