Sitzung vom 22. Dezember 2022

Anerkennung von Frau Claudia Thissen als Direktorin des Zentrums für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung beschließt die Anerkennung von Frau Claudia Thissen als Direktorin des Zentrums für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes.

Die Ministerin zuständig für die Ausbildung wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Gemäß Artikel 5 Absatz 7 des Erlasses der Regierung vom 9. September 2021 zur Festlegung der Anerkennungsbedingungen und -modalitäten des Direktors eines anerkannten Zentrums für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen entscheidet die Regierung aufgrund des Gutachtens des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) über die Anerkennung des Direktors.

Das Gutachten des IAWM vom 19. Dezember 2022 für die Anerkennung von Frau Claudia Thissen als Direktorin des Zentrums für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes ist positiv.

Frau Claudia Thissen ist bereit, die Stelle als Direktorin des Zentrums für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes anzutreten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

In der Dotation an das IAWM ist der gemäß dem Artikel 6 des Erlasses der Regierung vom 21. März 2002 zur Bezuschussung von Personal- und Funktionskosten in der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen vorgesehene achtzigprozentige Zuschuss der entstandenen Gehaltskosten enthalten.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des IAWM vom 19. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

Erlass der Regierung vom 9. September 2021 zur Festlegung der Anerkennungsbedingungen und -modalitäten des Direktors eines anerkannten Zentrums für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen