Sitzung vom 5. Januar 2023

Beschluss der Regierung zur Nicht-Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags „Aufforderung zum Einreichen eines Angebots hinsichtlich eines Auftrags zur Erbringung von Dienstleistungen zur Durchführung einer archäologischen Ausgrabung“ (Referenz: FbKuJ.AUO/12.03-02/22.269).

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Beschluss zur Nicht-Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zur Durchführung der dritten Grabungsphase auf der Parzelle Bahnhofstraße in 4780 Sankt Vith, Gemarkung 1, Flur G, 51k.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Am 28. Oktober 2022 wurde eine Aufforderung zum Einreichen eines Angebots hinsichtlich eines Auftrags zur Erbringung von Dienstleistungen zur Durchführung einer archäologischen Ausgrabung auf E-Procurement als offenes Verfahren mit europäischer Bekanntmachung veröffentlicht.

Am 5. Dezember 2022, Schlusstermin für das Einreichen der Angebote, hatte Goldschmidt Archäologie und Denkmalpflege als einziger Bieter ein Angebot eingereicht. Die Untersuchung auf Ordnungsmäßigkeiten ergab jedoch, dass das eingereichte Angebot nicht berücksichtigt werden kann, weil es mit keiner qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen wurde. Somit ist das Angebot nicht rechtsgültig.

Um den Dienstleistungsauftrag zu vergeben, wird ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung gemäß Artikel 36 des Gesetzes vom 17. Juni 2016 eingeleitet. Die ursprünglichen Auftragsbedingungen werden nicht grundlegend geändert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die vorliegende Entscheidung hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten: 

Keine Gutachten notwendig

5. Rechtsgrundlage: 

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge, Artikel 36. 
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge. 
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen.