Sitzung vom 5. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Festlegung der Disziplinarverfahrensordnung der Nationalen Anti-Doping Organisation der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Festlegung der Disziplinarverfahrensordnung der Nationalen Anti-Doping Organisation der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Gemäß Artikel 24 §1 des Dekrets vom 24. Januar 2022 zur Bekämpfung des Dopings im Sport wird jeder Sportler oder jede andere Person, dem/der ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen von der NADO-DG vorgeworfen wird disziplinarisch durch den von der Deutschsprachigen Gemeinschaft anerkannten Dachverband für den Sport als von der NADO-DG beauftragter Dritter beurteilt.

Zu diesem Zweck befolgt der Dachverband für den Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft die in Artikel 24 §1 Absatz 4 genannte Disziplinarverfahrensordnung.

Gemäß Artikel 57 des Erlasses der Regierung vom 10. Februar 2022 zur Ausführung des Dekrets vom 24. Januar 2022 zur Bekämpfung des Dopings im Sport kann der Minister eine Musterverfahrensordnung im Sinne von Artikel 24 §1 des Dekrets festlegen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 24. Januar 2022 zur Bekämpfung des Dopings im Sport, Artikel 24 §1. 
  • Erlass der Regierung vom 10. Februar 2022 zur Ausführung des Dekrets vom 24. Januar 2022 zur Bekämpfung des Dopings im Sport, Artikel 57.