Sitzung vom 5. Januar 2023

Genehmigung Investitionsplan ÖWOB

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung beschließt die Genehmigung des Investitionsplans der Öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft Ostbelgien (ÖWOB) nach Prüfung am 12.12.2022 durch den Begleitausschuss, der im Rahmen der Vereinbarung zur energetischen Sanierung und Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen vom 28. April 2022 zwischen der Regierung und der ÖWOB eingesetzt wurde, anzunehmen.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Im Rahmen der energetischen Sanierung des Wohnparks der ÖWOB wurde am 28. April 2022 eine Vereinbarung zwischen der Regierung und der ÖWOB geschlossen, die die Festlegung des Sanierungs-, Bau- und Finanzierungskonzeptes des Bestands und des Neubaus oder Einkaufs von öffentlich geförderten Wohnungen, die durch die ÖWOB verwaltet werden, festlegt.

Hierfür bringt die Regierung zwischen dem 01. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2026 Kapital in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro ein. Die Einlage von Zwanzig Millionen Euro, um die Energieklasse „B“ zu erreichen, wird in vier Tranchen getätigt. Zum Neubau oder Einkauf von öffentlich geförderten Wohnungen, tätigt die Regierung eine Einlage von 10 Millionen Euro ebenfalls in vier Tranchen.

Artikel 8 – „Rechtfertigungsbelege“ der Vereinbarung sieht vor, dass die ÖWOB bis zum 01. Dezember 2022 einen Wohnungsbau-Infrastrukturplan vorlegt, der auf Grundlage des in Artikel 9 vorgesehenen Begleitausschusses genehmigt werden muss.

In diesem Zusammenhang tagte der Begleitausschuss am 12.12.2022 und genehmigte den vorgelegten Wohnungsbau-Infrastrukturplan.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Genehmigung des Wohnungsbau-Infrastrukturplans durch den Begleitausschuss vom 12.12.2022 entstehen für die Deutschsprachige Gemeinschaft keine zusätzlichen Kosten.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Begleitausschusses liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Vereinbarung zur energetischen Sanierung und Neubau von öffentlichen Wohnungen vom 28. April 2022.