Sitzung vom 5. Januar 2023

Addendum 1 zum Vertrag vom 13. Januar 2022 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens sowie Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 13. Januar 2022 zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2022 an die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt das Addendum 1 zum Vertrag vom 13. Januar 2022 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens. 

Die Regierung genehmigt die Abänderung des Regierungserlasses vom 13. Januar 2022 zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2022 an die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Die Regierung gewährt der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens, Vervierser Straße 26 in 4700 Eupen eine Erhöhung des Zuschusses um 27.682,42 EUR und einen Gesamtzuschuss in Höhe von 624.681,26 EUR für das Jahr 2022.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgien (BWO) ist mit der Begleitung und Unterstützung von Erwachsenen mit psychiatrischen stabilisierten Erkrankungen beauftragt.

Die VoG BWO bietet für Erwachsene eine allgemeine Wohnbegleitung (inklusive Aktivation) an, bestehend aus sozialen und tagesstrukturierenden Angeboten. Das Angebot ist für jeden Bürger zugänglich.

Spezifisch für Erwachsene mit psychiatrischen Erkrankungen bietet die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens zusätzlich eine Begleitung und Betreuung im häuslichen Umfeld durch den psychiatrischen Begleitdienst an. 

Ziel der Begleitung und Betreuung ist es, die höchstmögliche Autonomie der Erwachsenen in der Einrichtung bzw. im häuslichen Umfeld zu schaffen und/oder soweit es geht aufzubauen.

Zuschuss 2022:

Im Rahmen des Vertrages vom 13. Januar 2022 wurde der Zuschuss für das Jahr 2022 an die VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens in Höhe von 596.998,84 EUR festgelegt.

Durch das vorliegende Addendum zum Vertrag vom 7. Januar 2021 und zum Vertrag vom 13. Januar 2022 wird der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens für das Jahr 2022 ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 27.682,42 EUR gewährt. Der Gesamtschuss beläuft sich somit auf 624.681,26 EUR für das Jahr 2022 und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Pauschale Psychiatrischer Begleitdienst: 202.267,58 EUR (inklusive einer Erhöhung um 2 % und einer weiteren um 3 %) 
  • Pauschale Aktivationsfunktion: 65.429,53 EUR (inklusive einer Erhöhung um 2 % und einer weiteren um 3 %) 
  • Bewohnerbezogener Zuschuss – Wohnstrukturen (inkl. Medizinischer Funktion): 311.307,04 EUR (inklusive einer Erhöhung um 2 % und einer weiteren um 3 %) 
  • Karriereende 2021 Endabrechnung: 1.090,40 EUR 
  • Karriereende 2022: 15.000 EUR   
  • Zuschuss für Verwaltung und Koordination 32.443,85 EUR (inklusive einer Erhöhung um 2 % und einer weiteren um 3 %) 
  • Zusätzlicher Urlaubstag 2021: 1.869,05 EUR  
  • Zusätzlicher Urlaubstag 2022: 1.781,41 EUR (inklusive einer Erhöhung um 2 % und einer weiteren um 3 %) 

Hiervon wird abgezogen:  

  • Rückforderung der Rückerstattung durch die Versicherung 2021: - 6.000 EUR 
  • Rückforderung der Unterstützung zur Bewältigung der psychosozialen Folgen der Corona-Krise 2021: - 507,60 EUR 

Der Zuschuss wird mit dem Addendum um 27.682,42 EUR erhöht. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:           2022
Finanzstelle:               50.16
Finanzposition:          33.00

Zuschuss:     624.681,26 EUR

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 23. Dezember 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Königlicher Erlass vom 10. Juli 1990 zur Festlegung der Zulassungsnormen in Bezug auf Initiativen des begleiteten Wohnens für Patienten der Psychiatrie; 
  • Königlicher Erlass vom 18. Juli 2001 zur Festlegung der Regeln, gemäß derer Finanzhaushaltsmittel, die Quote der Pflegetage und der Preis pro Pflegetag für Initiativen des begleiteten Wohnens bestimmt wird; 
  • Vertrag 2022 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Begleitetes Wohnen Ostbelgiens; 
  • Addendum zum Vertrag vom 7. Januar 2021 und zum Vertrag vom 13. Januar 2022.