Sitzung vom 5. Januar 2023

Addendum zum Vertrag 2022 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für die VoG Familienhilfe

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag 2022 der VoG Familienhilfe für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022. 

Die Regierung gewährt der VoG Familienhilfe einen Zuschuss in Höhe von 3.712.065,28 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

  1. Zuschusserhöhung auf Grund der Inflation 

Auf Grund der rasant steigenden Inflation im Jahr 2022 gewährte die Regierung den Diensten der häuslichen Hilfe eine Erhöhung des Zuschusses um 2 % und 6 % für das Jahr 2022. 

Von dieser Erhöhung betroffen sind: 

  • Die Stundensätze (Basisstundensatz, Zusatz nach Dienstalter und Pauschale für außergewöhnliche Stunden) für die vertraglich vereinbarten Stunden beim Kunden sowie die Koordinations- und Weiterbildungsstunden.  
  • Der Pauschalzuschuss für Umrahmung  
  • Die Begleitpauschale für die geleisteten Anwesenheitstage im Seniorendorfhaus Schönberg 
  • Der auf Grund des Rahmenabkommens 2020-2024 vom 2. Mai 2019 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährten zusätzlichen Urlaubstag. Der ursprüngliche Zuschuss für den zusätzlichen Urlaubstag für das Jahr 2021 und 2022 in Höhe von insgesamt 32.489,77 € wurde bereits im Monat August 2022 ausgezahlt. 
  1. Anpassung des Pauschalzuschusses für außergewöhnliche Stunden 

Die außergewöhnlichen Stunden, dh. die Stunden, die vor 8 Uhr, nach 18 Uhr oder am Wochenende beim Kunden geleistet werden, werden mit einem Pauschalbetrag finanziert (mit Aufnahme der sozialen hauswirtschaftlichen Hilfe). Diesen erhält der Dienst für jede geleistete Stunden, ob außergewöhnlich oder nicht.

Der Pauschalbetrag wurde im Jahr 2014 auf Grundlage des Basisstundensatzes errechnet und lag damals bei 1,04 € (5,75 % des Basisstundensatzes). Seiter hat sich der Betrag jedoch nicht proportional zum Basisstundensatz entwickelt, sondern wurde lediglich jährlich um 1,25 % erhöht. Für das Jahr 2022 lag er ursprünglich bei 1,12 € pro Stunde.

Des Weiteren entspricht die Pauschale nicht dem Anteil des Stundenkapitals, das effektiv außerhalb der Regelarbeitszeiten geleistet wird. Die Pauschalbezuschussung ist somit nicht ausreichend, um die damit verbundenen Personalkosten aufzufangen. 

Auf Grund der beiden aufgeführten Gründe, wurde die Pauschale rückwirkend für das Jahr 2022 auf 7,45 % des Basisstundensatzes angehoben, und liegt somit bei 2,08 € (inkl. Erhöhung auf Grund der Inflation) pro geleistete Stunde beim Kunden. 

Bei einem gesamt genehmigten Stundenkapital von 82.654 Stunden (inkl. Erhöhung des Stundenkapitals hat dies Mehrkosten in Höhe von 79.347,84 € zur Folge (82.654 Std. x 0,96 € (inkl. Erhöhung 2022).

Dieses Verhältnis zum Basisstundensatz soll auch fortan beibehalten werden. 

  1. Erhöhung des genehmigten Stundenkapitals 

Da die VoG Familienhilfe das genehmigte Stundekapital in der eigentlichen Familien- und Seniorenhilfe für das Jahr 2022 nach eigener Einschätzung überschreiten wird, stellte der Dienst einen Antrag auf Erhöhung des Stundenkapitals um 1.500 Stunden. Diese Aufstockung des Stundenkapitals wurde gewährt und hat eine Erhöhung von 37,5 Koordinationsstunden zur Folge, da diese proportional (2,5 %) zu den geleisteten Stunden beim Kunden gerechnet werden.

Diese Mehrstunden werden mit den aktualisierten Stundensätzen (siehe 2.1 und 2.2) für das Jahr 2022 finanziert. Die Erhöhung hat insgesamt Mehrkosten in Höhe von 54.904,56 € zur Folge. 

  1. Pauschalzuschuss für Koordination 

Der Pauschalzuschuss für Koordination wird auf Grund der steigenden Komplexität der begleiteten Akten um 5.492,21 € erhöht.

  1. Geleistete Stunden im Covid-Testzentrum 

Die VoG Familienhilfe stellte im Frühjahr zwei Mitarbeiterinnen für das Covid-Testzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Verfügung. Die dort geleisteten Stunden werden mit dem vertraglich vereinbarten Stundensatz finanziert. Für den Ausfall der Kundenbeteiligung erhält der Dienst auf Grundlage des Artikels 5.8 des Krisendekretes 2020-2022 vom 6. April 2020 einen Ausgleich in Höhe von 1.734,99 €.

Zur Ermittlung des Zuschusses wurde der durchschnittliche gezahlten Kundentarif pro Stunde in der eigentlichen Familien- und Seniorenhilfe mit der Anzahl geleistete Stunden im Testzentrum multipliziert.

Der Gesamtzuschuss an die VoG Familienhilfe für das Jahr 2022 setzte sich somit wie folgt zusammen: 

Beschreibung 

Zuschuss 

Zuschuss auf Grund des ursprünglichen Vertrages 2022 

3.278.066,31€ 

Zuschuss für den zusätzliche gewährten Urlaubstag gemäß Rahmenabkommen 200-2024 für die Jahre 2021 und 2022 

32.489,78 € 

Erhöhung des Zuschusses auf Grund des vorliegenden Addendums 

 

(+8%, Erhöhung des Stundenpaketes, Anpassung des Stundensatzes für außergewöhnliche Stunden, Ausfälle Kundenbeiträge) 

401.509,19 € 

Total 

3.712.065,28 € 

 

3. Finanzielle Auswirkungen: 

Haushaltsjahr:            2022
Finanzstelle:               50.17
Finanzposition:          33.00

Zuschuss:     3.712.065,27 €

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 22. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege. 
  • Krisendekret 2020-2022 vom 6. April 2020. 
  • Rahmenabkommen 2020-2024 vom 2. Mai 2019 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe für das Jahr 2022 für die Angebote der VoG Familienhilfe. 
  • Addendum zum Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familienhilfe für das Jahr 2022.