Sitzung vom 5. Januar 2023

Addendum zum Vertrag 2022 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG SAFPA sowie Regierungserlass zur Gewährung eines Zuschusses für die VoG SAFPA

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag 2022 der VoG SAFPA für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022.

Die Regierung gewährt der VoG SAFPA einen Zuschuss in Höhe von 615.935,84 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

  1. Zuschusserhöhung auf Grund der Inflation 

Auf Grund der rasant steigenden Inflation im Jahr 2022 gewährte die Regierung den Diensten der häuslichen Hilfe eine Erhöhung des Zuschusses um 2 % und 6 % für das Jahr 2022. 

Von dieser Erhöhung betroffen sind: 

  • Die Stundensätze (Basisstundensatz, Zusatz nach Dienstalter und Pauschale für außergewöhnliche Stunden) für die vertraglich vereinbarten Stunden beim Kunden sowie die Koordinations- und Weiterbildungsstunden.  
  • Der Pauschalzuschuss für Umrahmung  
  • Der auf Grund des Rahmenabkommen 2020-2024 vom 2. Mai 2019 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährten zusätzlichen Urlaubstag. Der ursprüngliche Zuschuss für den zusätzlichen Urlaubstag für das Jahr 2021 und 2022 in Höhe von insgesamt 5.492,21 € wurde bereits im Monat August 2022 ausgezahlt. 
  1. Anpassung des Pauschalzuschusses für außergewöhnliche Stunden 

Die außergewöhnlichen Stunden, dh. die Stunden, die vor 8 Uhr, nach 18 oder am Wochenende beim Kunden geleistet werden, werden mit einem Pauschalbetrag finanziert (mit Aufnahme der sozialen hauswirtschaftlichen Hilfe). Diesen erhält der Dienst für jede geleistete Stunden, ob außergewöhnlich oder nicht. 

Der Pauschalbetrag wurde im Jahr 2014 auf Grundlage des Basisstundensatzes errechnet und lag damals bei 1,04 € (5,75% des Basisstundensatzes). Seiter hat sich der Betrag jedoch nicht proportional zum Basisstundensatz entwickelt, sondern wurde lediglich jährlich um 1,25% erhöht. Für das Jahr 2022 lag er ursprünglich bei 1,12 € pro Stunde. 

Des Weiteren entspricht die Pauschale nicht dem Anteil des Stundenkapitals, das effektiv außerhalb der Regelarbeitszeiten geleistet wird. 

Die Pauschalbezuschussung ist somit nicht ausreichend, um die damit verbundenen Personalkosten aufzufangen. 

Auf Grund der beiden aufgeführten Gründe, wurde die Pauschale rückwirkend für das Jahr 2022 auf 7,45% des Basisstundensatzes angehoben, und liegt somit bei 2,09 € (inkl. Erhöhung auf Grund der Inflation) pro geleistete Stunde beim Kunden. 

Bei einem gesamt genehmigten Stundenkapital von 14.500 Stunden (inkl. Erhöhung des Stundenkapitals (siehe Punkt 2.3.) hat dies Mehrkosten in Höhe von 14.065,00 € zur Folge (14.500 Std. x 0,97 EUR (inkl. Erhöhung 2022).

Dieses Verhältnis zum Basisstundensatz soll auch fortan beibehalten werden. 

  1. Erhöhung des genehmigten Stundenkapitals 

Da die VoG SAFPA das genehmigte Stundekapital in der eigentlichen Familien- und Seniorenhilfe für das Jahr 2022 nach eigener Einschätzung überschreiten wird, stellte der Dienst einen Antrag auf Erhöhung des Stundenkapitals um 1.500 Stunden. Diese Aufstockung des Stundenkapitals wurde gewährt und hat eine Erhöhung von 37,5 Koordinationsstunden zur Folge, da diese proportional (2,5%) zu den geleisteten Stunden beim Kunden gerechnet werden.

Diese Mehrstunden werden mit den aktualisierten Stundensätzen (siehe 2.1 und 2.2) für das Jahr 2022 finanziert. Die Erhöhung hat insgesamt Mehrkosten in Höhe von 51.364,99€ zur Folge. 

  1. Pauschalzuschuss für Koordination 

Der Pauschalzuschuss für Koordination wird auf Grund der steigenden Komplexität der begleiteten Akten um 654,67 € erhöht.

Der Gesamtzuschuss an die VoG SAFPA für das Jahr 2022 setzte sich somit wie folgt zusammen: 

Beschreibung 

Zuschuss 

Zuschuss auf Grund des ursprünglichen Vertrages 2022 

505.461,93 € 

Zuschuss für den zusätzliche gewährten Urlaubstag gemäß Rahmenabkommen 200-2024 für die Jahre 2021 und 2022

5.492,21 € 

Erhöhung des Zuschusses auf Grund des vorliegenden Addendums

(+8%, Erhöhung des Stundenpaketes, Anpassung des Stundensatzes für außergewöhnliche Stunden) 

104.981,70 € 

Total 

615.935,84 € 

 

3. Finanzielle Auswirkungen: 

Haushaltsjahr:           2022
Finanzstelle:               50.17
Finanzposition:          33.00

Zuschuss:     615.935,84 €

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 21. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 13. Dezember 2018 über die Angebote für Senioren und Personen mit Unterstützungsbedarf sowie über die Palliativpflege. 
  • Rahmenabkommen 2020-2024 vom 2. Mai 2019 für den nichtkommerziellen Sektor in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 
  • Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG SAFPA für das Jahr 2022 für die Angebote der VoG SAFPA. 
  • Addendum zum Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG SAFPA für das Jahr 2022.