Sitzung vom 5. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 6. Januar 2022 zur Festlegung des Zuschusses für das Jahr 2022 an das ÖSHZ Eupen - Mosaik-Zentrum

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt dem ÖSHZ Eupen – Mosaik-Zentrum einen Zuschuss in Höhe von 2.927.778,00 EUR für das Jahr 2022 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Zentrum für sozial-pädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Mosaik (Mosaik-Zentrum) wurde gemäß Artikel 22 des Dekrets vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen als Jugendhilfeträger der stationären und ambulanten Hilfen anerkannt.  

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 28. Januar 2021 einen Geschäftsführungsvertrag mit dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum Eupen (ÖSHZ Eupen) für das Mosaik-Zentrum für die Jahre 2021-2024 abgeschlossen. 

Zu den Basisaufgaben des Mosaik-Zentrums gehören:

  • die stationäre Betreuung von Jugendlichen in einer Lebens- und Wohngruppe; 
  • die stationäre Betreuung von minderjährigen Elternteilen;  
  • die Notaufnahme von Kindern und Jugendlichen; 
  • die Arbeit mit den Eltern der im Mosaik-Zentrum stationär betreuten Jugendlichen; 
  • die ambulante Begleitung von Jugendlichen in Trainingswohnungen; 
  • die ambulante Begleitung von Jugendlichen und ihren Familien; 
  • die Organisation und Umsetzung von begleiteten Besuchskontakten. 

Am 15. März 2022 hat die Regierung beschlossen, dem Antrag des ÖSHZ Eupen - Mosaik-Zentrum vom 16. Februar 2022 auf zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Begleichung der Überstunden des Personals, die sich aufgrund einer besonderen Belastung im stationären Bereich seit dem zweiten Halbjahr 2021 angesammelt haben, stattzugeben.

Nach Grundsatzbeschluss der Regierung vom 21. Februar 2022 wurde den Einrichtungen eine rekurrente zweiprozentige Zuschusserhöhung ab 2022 gewährt.

Zur Umsetzung dieser Beschlüsse wurde der Geschäftsführungsvertrag für die Jahre 2021-2024 am 26. Juli 2022 abgeändert und die entsprechenden Summen ausgezahlt.

Im September 2022 hat die Regierung entschieden, die Zuschüsse der von der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezuschussten Einrichtungen, die Personal beschäftigen, ab 2022 ein weiteres Mal rekurrent um drei Prozent zu erhöhen, um sie bei der Bewältigung von inflationsbedingten Preis- und Lohnentwicklungen zu unterstützen. Die beschlossene Zuschusserhöhung ist komplementär zu den bereits festgelegten jährlichen Zuschusssteigerungsraten.

Folglich wurde der Zuschuss für das Jahr 2022 per Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem ÖSHZ Eupen – Mosaik-Zentrum um weitere 80.403,00 EUR erhöht.

Somit erhält das ÖSHZ Eupen – Mosaik-Zentrum für das Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 2.927.778,00 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:             2022
Finanzstelle:                50.14
Finanzposition:           43.21

Zuschuss:       2.927.778,00 EUR

Der Zuschuss für das Jahr 2022 wird um weitere drei Prozent erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung von insgesamt 80.403,00 EUR und einem Gesamtzuschuss von: 2.680.090,00 EUR + 113.683,00 EUR (Personalerhöhung) + 53.602,00 EUR (Indexerhöhung 2%) + 80.403,00 EUR (Indexerhöhung 3%) = 2.927.778,00 EUR. 

Die Bezuschussung des ÖSHZ Eupen - Mosaik-Zentrum erfolgt über den Haushalt 2022, Organisationsbereich 50, Programm 14, Zuweisung 43.21.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 19. Dezember 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 19. Mai 2008 über die Jugendhilfe und zur Umsetzung von Jugendschutzmaßnahmen; 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, wie es zuletzt abgeändert wurde; 
  • Erlass der Regierung vom 14. Mai 2009 über die Jugendhilfe und den Jugendschutz; 
  • Geschäftsführungsvertrag vom 28. Januar 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem ÖSHZ Eupen - Mosaik-Zentrum, zuletzt abgeändert durch den Nachtrag vom 8. November 2022.