Sitzung vom 5. Januar 2023

Addendum 1 zum Vertrag vom 4. März 2021 und zum Vertrag vom 13. Januar 2022 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, und der Interkommunalen „Vivias“ sowie Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 13. Januar 2022 zur Gewährung eines Zuschusses an die Vivias Interkommunale für das Psychiatrische Pflegewohnheim - Jahreszuschuss 2022

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Vivias Interkommunale für das psychiatrische Pflegewohnheim für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.

Die Regierung gewährt der Vivias Interkommunale für das Psychiatrische Pflegewohnheim mit Sitz zum Walkerstal 15 in 4750 Bütgenbach einen Zuschuss in Höhe von 1.381.138,87 EUR für das Jahr 2022.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Psychiatrische Pflegewohnheim (PPH) ist mit der allgemeinen multidisziplinären psychosozialen Betreuung und Pflege von Erwachsenen mit stabilisierter chronisch psychiatrischer Erkrankung beauftragt.

Durch das vorliegende Addendum zum Vertrag wird der Zuschussbetrag 2022 von 1.267.173,90 EUR auf 1.381.138,87 EUR erhöht: 

Der Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:

  • Bewohnerbezogener Zuschuss: 1.333.679,12 EUR für den Tagespreis 
  • Personalbezogener Zuschuss: 30.652,02 EUR für das Karriereende 2022  

Psycho-soziale Unterstützung für das Personal 2022: 2.234,19 EUR 

  • Corona-Situation: Kosten für das Quarantänezimmer: 3.240 EUR 
  • Einmalige Energieprämie 2022: 13.500 EUR 

Hiervon wird abgezogen: 

  • Personalbezogener Zuschuss: - 100,06 EUR für das Karriereende 2021 
  • Zuschuss 2021 zur Abfederung der psychosozialen Folgen der Corona-Krise: -2.066,40 EUR  

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:             2022
Finanzstelle:                50.16
Finanzposition:           45.53

Zuschuss:       1.381.138,87 EUR 

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 19. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:  

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, so wie es abgeändert wurde;   
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 104, §1 und Artikel 57, so wie es abgeändert wurde;  
  • Dekret vom 16. Dezember 2021 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022, so wie es abgeändert wurde;  
  • Dekret vom 4. Juni 2007 über die Wohn-, Begleit und Pflegestrukturen für Senioren und über die psychiatrischen Pflegewohnheime, so wie er abgeändert wurde. 
  • Königlicher Erlass vom 10. Dezember 1990 zur Festlegung der Regeln für die Bestimmung der Aufnahmekosten für Personen, die in einem psychiatrischen Pflegewohnheim aufgenommen sind; so wie er abgeändert wurde.  
  • Königlicher Erlass vom 10. Juli 1990 bezüglich der spezifischen Anerkennungsnormen für psychiatrische Pflegewohnheime. 
  • Vertrag vom 13. Januar 2022 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Interkommunalen Vivias für das Jahr 2022; 
  • Addendum zum Vertrag vom 4. März 2021 und zum Vertrag vom 13. Januar 2022 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Interkommunalen Vivias für das Jahr 2022;