Sitzung vom 5. Januar 2023

Erster Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2021-2024 vom 7. Januar 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Roten Kreuz

1. Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt den ersten Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag 2021-2024 vom 7. Januar 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Roten Kreuz. 

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt. Des Weiteren muss das Parlament über den vorliegenden Beschluss informiert werden.

2. Erläuterungen

Die im Rahmen des Geschäftsführungsvertrages für das Jahr 2022 vorgesehenen finanziellen Mittel reichen aufgrund der inflationsbedingten Erhöhung der Lohn-indexierungen nicht aus. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat in der ersten und zweiten Haushaltsanpassung des Jahres 2022 eine inflationsbedingte Erhöhung der Zuschüsse genehmigt. Dem nicht-kommerziellen Sektor wurde im Frühjahr 2022 eine Erhöhung ihrer Zuschüsse um 2% und im 2. Halbjahr eine zusätzliche Erhöhung um 3% gewährt, zusätzlich zur regulären jährlichen Erhöhung von 1,25%.

Für das Haushaltsjahr 2023 wird die reguläre Indexierung von 1,25% Zuschusserhöhung auf Basis des angepassten Betrages 2022 vorgesehen. Dies im Rahmen des Haushaltsplans 2023 unter Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 

In diesem Zusammenhang spielt auch der Ausbruch des Krieges in der Ukraine am 24. Februar 2022 eine Rolle für die anhaltende hohe Inflationsrate und den hohen Energiepreisen in Belgien.

In einem ersten Nachtrag des Geschäftsführungsvertrages 2021-2024 vom 7. Januar 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Belgischen Roten Kreuz wird der Artikel 8 - Finanzen für das Haushaltsjahr 2022 gemäß der Erhöhung des Zuschusses um 2% und 3% und für das Haushaltjahr 2023 mit der regulären Indexierung einer Erhöhung des Zuschusses um 1,25% abgeändert.

In einem zweiten Nachtrag des Geschäftsführungsvertrages 2021-2024 vom 7. Januar 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Zentrum für 

3. Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der Entscheidung der Regierung die Indexanpassungen des Jahres 2022 zu berücksichtigen, belaufen sich die finanziellen Auswirkungen im Jahr 2022 für das Belgische Rote Kreuz auf 17.222,00 Euro. 

Dieser o.e. Betrag wird zu Lasten des Haushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022, OB 50, PR 15, ZW 33.01 gehen und ist im Rahmen der ersten und zweiten Haushaltsanpassung des Jahres 2022 vorgesehen. 

Die finanziellen Auswirkungen für das Belgische Rote Kreuz belaufen sich auf 362.031,00 Euro für Haushaltsjahr 2023 anstatt den vorgesehenen 344.531,00 Euro. Dieser Betrag wird zu Lasten des Haushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2023, OB 50, PR 15, ZW 33.01 gehen und ist im Rahmen des Haushaltplans für das Jahres 2023 unter Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgesehen.

4.  Gutachten

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 16. Dezember 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage

  • Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt; 
  • Erlass vom 4. Oktober 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt; 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Dekret vom 12. März 2012 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung.