Sitzung vom 5. Januar 2023

Erlass der Regierung zur Gewährung eines zusätzlichen inflationsbedingten Zuschusses in Höhe von 3% an die VoG Tri Landum, Kirchplatz 19, 4720 Kelmis für das Jahr 2022.

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt der VoG Tri Landum einen zusätzlichen inflationsbedingten Zuschuss für das Jahr 2022 in Höhe von 3% und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die VoG Tri Landum erhält im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen inflationsbedingten Zuschuss für das Jahr 2022 zur Durchführung der Aufgaben, wie sie im Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tri Landum VoG aufgeführt sind.

Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Sozialen Immobilienagentur Tri Landum VoG und der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Jahre 2022 und 2023.

Zur Durchführung der im vorliegenden Addendum zum Vertrag vom 9. Februar 2022 erwähnten Aufgaben und der damit verbundenen annehmbaren effektiven Personal- und Funktionskosten erhält die VoG im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel pro Mandat zur Verwaltung einer Wohnung einen pauschalen Zuschuss von jeweils 2.400 € (inkl. Indexanpassung 1,25% und 2% Erhöhung, die alle Organisationen von der Regierung wegen der außergewöhnlichen Indexanpassung im Jahre 2022 gewährt bekommen) statt der 2.266 € laut ursprünglichem Vertrag zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft über den Organisationsbereich 50, Programm 21, Zuweisung 33.00.

Für das Jahr 2022 werden die Anzahl Mandate zum 1. Dezember 2021 berücksichtigt. Gemeldet wurden ursprünglich 76 Mandate, welche seitens Tri-Landum im März 2022 auf 74 revidiert wurden. Somit ergibt dies ein revidierter Monatszuschuss in Höhe von 177.600,00 €.

Zudem erfolgt vierteljährlich eine Anpassung des pauschalen Zuschusses im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und aufgrund der bestehenden Mandate zum 31. März, zum 30. Juni, zum 30. September und zum 31. Dezember des Jahres.

Bei Verringerung der Mandate bleibt der höhere Satz ein Quartal lang im Vergleich zum Vorquartal eingefroren.

Die Differenz wird in 12-tel festgelegt:  

  • bereits festgelegt: 227.400,00 € 
  • 172.216 € per Erlass der Regierung vom 13. Januar 2022  
  • 16.500 € per Erlass der Regierung vom 19. Mai 2022  
  • 35.084 € per Erlass der Regierung vom 20. Juli 2022 
  • 3.600 € per Erlass der Regierung vom 27. Oktober 2022 

In der zweiten Haushaltsanpassung 2022 wird rückwirkend ein inflationsbedingter Zuschuss von 3% gewährt. Somit ergibt sich folgende Summe: 

  • 172.216,00 € * 3% = 5.166,48 € 
  • 16.500,00 € * 3% = 495,00 € 
  • 35.084,00 € * 3% = 1.052,52 € 
  • 3.600,00 € * 3% = 108,00 € 

Somit ergibt sich eine Gesamtsumme von 6.822,00 € (= 5.166,48 € + 495,00 € + 1052,52 € + 108,00 €) zu regularisieren.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Tri Landum VoG wird für das Jahr 2022 einen zusätzlichen inflationsbedingten Zuschuss in Höhe von insgesamt 6.822,00 EUR gewährt. 

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2022, OB 50, Pr.21, ZW. 33.00.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion 16. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft; 
  • Vertrag vom 9. Februar 2022 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Tri-Landum für 2022 und 2023;  
  • Addendum zum Vertrag vom 9. Februar 2022 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tri-Landum VoG für 2022 und 2023; 
  • Erlass der Regierung vom 19. Mai 2022 zur Gewährung eines erhöhten Zuschusses an die Tri-Landum VoG, Kirchplatz 19 in 4720 Kelmis für das 1. und 2. Quartal 2022. 
  • Erlass der Regierung vom 20. Juli 2022 zur Gewährung eines erhöhten Zuschusses an die Tri-Landum VoG, Kirchplatz 19 in 4720 Kelmis für das 3. Quartal 2022. 
  • Erlass der Regierung vom 27.10.2022 zur Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses an die Tri-Landum VoG, Kirchplatz 19 in 4720 Kelmis für das 4. Quartal 2022.