Sitzung vom 22. Dezember 2022

Addendum Nr. 2 zum Darlehensvertrag vom 19. November 2020 zugunsten der Autonomen Gemeinderegie St. Vith

1. Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt das Addendum Nr. 2 zum Darlehensvertrag vom 19. November 2020 zugunsten der Autonomen Gemeinderegie St. Vith.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

2.1. Allgemeine Beschreibung des Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrumentes

Die Regierung eröffnet verschiedenen Einrichtungen, die im Rahmen von Geschäftsführungsverträgen oder anderen Abkommen mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft wichtige Dienstleistungen erbringen, die Möglichkeit über das Vor- und Zwischenfinanzierungsinstrument ein befristetes und zinsloses Darlehen zwecks Finanzierung ihres Umlaufkapitals zu beantragen.  

2.2. Erörterung des Gegenstands des Vertragsaddendums

Am 19. November 2020 gewährte die Regierung der Autonomen Gemeinderegie St. Vith ein zinsloses Darlehen des Corona-Fonds in Höhe von 221.500 EUR.

Am 7. September 2022 beantragte die Autonome Gemeinderegie St. Vith aufgrund ihrer finanziellen Situation eine Abänderung der Tilgungsmodalitäten.  

Am 15. Dezember 2022 beantragte die Autonome Gemeinderegie St. Vith aufgrund ihrer finanziellen Situation eine erneute Abänderung der Tilgungsmodalitäten. Die Rückzahlung des gewährten Darlehens soll gemäß den hiernach beschriebenen Modalitäten bis spätestens 31. Dezember 2028 erfolgen. 

Jahr 

Tilgungsrate 

2022 

41.500 EUR 

2023 

30.000 EUR 

2024 

30.000 EUR 

2025 

30.000 EUR 

2026 

30.000 EUR 

2027 

30.000 EUR 

2028 

30.000 EUR 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten: 

Keine Gutachten erforderlich

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 17. Januar 1994 zur Einrichtung von zusätzlichen Haushaltsfonds der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Dekret vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019; 
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der deutschsprachigen Gemeinschaft.