Sitzung vom 22. Dezember 2022

Erlass der Regierung zur Gewährung von Zuschüssen an öffentliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 4.787.000,- € an öffentliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für das Jahr 2023.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Im Dekret vom 15. Dezember 2022 zur Festlegung des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2023 wurde im Organisationsbereich 30, Programm 23, Zuweisung 43.01 ein Betrag in Höhe von 4.787.000 € vorgesehen. 

Im Rahmen von Artikel 57 des Dekretes vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS Beschäftigungsförderung wurden alle BVA-Arbeitnehmer, die bei den lokalen Behörden am 31.12.2018 beschäftigt waren, in AktiF-Konventionsstellen umgewandelt. Für diese Stellen wahrt der Arbeitgeber den AktiF-Übergangszuschuss, solange sein Personal, das am 31. Dezember 2018 im Rahmen der BVA-Maßnahmen beschäftigt war, weiterhin dort arbeitet. Sollte eine Stelle frei werden, so kann der Arbeitgeber diese Stelle ersetzen. Die neue Person muss den AktiF, bzw. AktiF PLUS Zugangskriterien entsprechen und wird gemäß den konventionsgebundenen AktiF, bzw. AktiF PLUS Zuschüssen bezuschusst.

Mit diesen Mitteln werden ebenfalls zusätzliche neue AktiF-Konventionsstellen bezuschusst.

Der ministerielle Erlass vom 15. September 2022 legt fest, dass die Zuschüsse ab dem 1. Januar 2023 um 7,68 % erhöht werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellt zur Gewährung von Zuschüssen an öffentliche Arbeitgeber für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt 4.787.000,- € zur Verfügung.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 17. Dezember 2022 liegt vor

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus-Beschäftigungsförderung 
  • Dekret vom 15. Dezember 2022 zur Festlegung des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2023; 
  • Erlass der Regierung vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung;