Sitzung vom 22. Dezember 2022

Nachträge zu den Vereinbarungen mit der Autonomen Gemeinderegie Triangel, Trägerin des Schieferstollen & Blausteinmuseum Recht, der Autonomen Gemeinderegie Galmei, Trägerin des Museum Vieille Montagne Kelmis, der VoG Töpfereimuseum Raeren, der VoG Geschichts- und Museumsverein zwischen Venn und Schneifel, der VoG IKOB – Museum für Zeitgenössische Kunst.

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet die Nachträge zu den Museumsvereinbarungen mit der Autonomen Gemeinderegie Triangel, Trägerin des Schieferstollen & Blausteinmuseum Recht, der Autonomen Gemeinderegie Galmei, Trägerin des Museum Vieille Montagne Kelmis, der VoG Töpfereimuseum Raeren, der VoG Geschichts- und Museumsverein zwischen Venn und Schneifel und der VoG IKOB – Museum für Zeitgenössische Kunst für den Förderzeitraum 2021-2026. 

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Am 16. Dezember 2020 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit den anerkannten Museen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Museumsvereinbarungen für den Förderzeitraum 2021-2026 abgeschlossen. Die Museumsvereinbarungen regeln sowohl die inhaltlichen Zielsetzungen und die einzuhaltenden Auflagen für den Förderzeitraum sowie die Höhe der Pauschalförderung. Gemäß Artikel 9 § 3 des Ausführungserlasses der Regierung vom 28. Juni 2008 zur Ausführung des Dekrets vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes kann während der Dauer der sechsjährigen Anerkennungsperiode eine Anpassung der Zusatzpauschale vorgenommen werden. Die Höhe der jährlichen Zusatzpauschale wird in der Museumsvereinbarung festgelegt. 

Um die Auswirkungen der anhaltend außergewöhnlich hohen Preissteigerungen abzufedern, wurde beschlossen, die Pauschalzuschüsse, um jeweils 2 % und 3 % zu erhöhen. Dies hat eine einmalige Erhöhung der Zuschüsse von insgesamt 6,25 % für das Jahr 2022 zur Folge. 

Des Weiteren wurde beschlossen, der Töpfereimuseum Raeren VoG die Möglichkeit zu bieten, im Jahr 2023 Honorare für Museumsexperten in Höhe von 30.000 EUR abzurechnen.  Dies dient dazu, die Ausarbeitung des Projektes zur Neugestaltung des Ausstellungskonzeptes weiterzuentwickeln und somit der Empfehlung der Expertenjury von 2020 nachzukommen. 

Daraus ergeben sich folgende Zuschusstabellen: 

Autonome Gemeinderegie Triangel, Trägerin des Schieferstollen & Blausteinmuseum Recht

Kalenderjahr 

Pauschaler Zuschuss (Kategorie 1) 

Modulare Zusatzpauschale 

Total* 

2022 

15.000,00 € 

24.935,99 € 

41.956,75 €** 

2023 

15.000,00 € 

27.481,21 € 

42.481,21 € 

2024 

15.000,00 € 

28.012,23 € 

43.012,23 € 

2025 

15.000,00 € 

28.549,88 € 

43.549,88 € 

2026 

15.000,00 € 

29.094,25 € 

44.094,25 € 

*Jährliche Erhöhung des modularen Zuschusses um 1,25 %
**einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022

Autonome Gemeinderegie Galmei, Trägerin des Museum Vieille Montagne Kelmis

Kalenderjahr 

Pauschaler Zuschuss (Kategorie 1) 

Modulare Zusatzpauschale 

Total* 

2022 

25.000,00 € 

62.228,50 € 

91.642,26 €** 

2023 

25.000,00 € 

67.787,79 € 

92.787,79 € 

2024 

25.000,00 € 

68.947,63 € 

93.947,63 € 

2025 

25.000,00 € 

70.121,98 € 

95.121,98 € 

2026 

25.000,00 € 

71.311,00 € 

96.311,00 € 

*Jährliche Erhöhung des modularen Zuschusses um 1,25 %
**einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022

VoG Töpfereimuseum Raeren

Kalenderjahr 

Pauschaler Zuschuss (Kategorie 1) 

Modulare Zusatzpauschale 

Total* 

2021 

25.000,00 € 

171.985,75 € 

196.985,75 € 

2022 

25.000,00 € 

186.298, 07 € 

221.989,75 €** 

2023 

25.000,00 € 

199.764,62 € 

224.764,62 € 

2024 

25.000,00 € 

202.574,18 € 

227.574,18 € 

2025 

25.000,00 € 

205.418,86 € 

230.418,86 € 

2026 

25.000,00 € 

208.299,10 € 

233.299,10 € 

*Jährliche Erhöhung des modularen Zuschusses um 1,25 %
**einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022

Zur weiteren Ausarbeitung des Projektes zur Neugestaltung des Ausstellungskonzeptes sieht die Regierung für das Töpfereimuseum für das Jahr 2023 einen einmaligen Zuschuss für das Honorar des Museumsexperten in Höhe von 30.000,00 EUR vor.“

VoG Geschichts- und Museumsverein zwischen Venn und Schneifel

Kalenderjahr 

Pauschaler Zuschuss (Kategorie 1) 

Modulare Zusatzpauschale 

Total* 

2021 

15.000,00 € 

40.000,00 € 

55.000,00 € 

2022 

15.000,00 € 

40.687,50 € 

58.505,29 €** 

2023 

15.000,00 € 

44.236,60 € 

59.236,60 € 

2024 

15.000,00 € 

44.977,06 € 

59.977,06 € 

2025 

15.000,00 € 

45.726,77 € 

60.726,77 € 

2026 

15.000,00 € 

46.485,86 € 

61.485,86 € 

*Jährliche Erhöhung des modularen Zuschusses um 1,25 %
**einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022

VoG IKOB – Museum für Zeitgenössische Kunst

Kalenderjahr 

Pauschaler Zuschuss (Kategorie 1) 

Modulare Zusatzpauschale 

Total* 

2021 

25.000,00 € 

225.394,27 € 

250.394,27 € 

2022 

25.000,00 € 

254.524,20 € 

293.668,12 €** 

2023 

25.000,00 € 

272.338,98 € 

297.338,98 € 

2024 

25.000,00 € 

276.054,71 € 

301.055,71 € 

2025 

25.000,00 € 

279.816,91 € 

304.818,91 € 

2026 

25.000,00 € 

283.626,15 € 

308.629,15 € 

*Jährliche Erhöhung des modularen Zuschusses um 1,25 %
**einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022

3. Finanzielle Auswirkungen: 

Die Förderung der anerkannten Museen, die von einer Autonomen Gemeinderegie geführt werden, erfolgt über Ob 40 - Programm 13, Zuweisung 43.01. Die Förderung der anerkannten Museen, die von einer VoG geführt werden, erfolgt über Ob 40 – Programm 13, Zuweisung 33.27. Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im Jahr 2022 gezahlt.  

Die Mittel für die Erhöhung des Zuschusses um 2 %, wurden bei der 1. Haushaltsanpassung am 20. Juni 2022 vorgesehen. Die weiteren Mittel zur Erhöhung der Pauschale um 3 % werden, vorbehaltlich der Entscheidung des Parlaments, mit der 2. Haushaltsanpassung vorgesehen.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 14. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes vom 7. Mai 2007.  
  • Dekret vom 16. Dezember 2021 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022 
  • Erlass der Regierung vom 28. Juni 2008 zur Ausführung des Dekrets vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes.  
  • Grundsatzbeschluss der Regierung vom 4. Oktober 2022 zur inflationsbedingten Gewährung von Zuschusserhöhungen zugunsten öffentlicher Einrichtungen