Sitzung vom 22. Dezember 2022

Nachträge zu den Vereinbarungen mit den professionellen Kulturträgern.

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet die Nachträge zu den Vereinbarungen mit den professionellen Kulturträgern und den anerkannten Museen der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die verbleibenden Förderzeiträume. 

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Auf Grundlage des Dekrets zur Förderung von Kultur vom 18. November 2013 hat die Regierung mit den professionellen Kulturveranstaltern und Kulturproduzenten Kulturvereinbarungen für den Förderzeitraum 2020-2024 abgeschlossen.  

Auf Grundlage desselben Dekrets hat die Regierung einen Geschäftsführungsvertrag mit der AGR Tilia bezüglich der Betreibung des Kulturzentrums „Alter Schlachthof“ für den Förderzeitraum 2021-2024 abgeschlossen. 

Aufgrund des Grundsatzbeschlusses der Regierung vom 4. Oktober 2022 zur inflationsbedingten Gewährung von Zuschusserhöhungen zugunsten öffentlicher Einrichtungen, müssen die Zuschusshöhen für das Haushaltsjahr 2022 im Rahmen der Kulturvereinbarungen, des Geschäftsführungsvertrags mit der AGR Tilia sowie der Museumsvereinbarungen um 5% erhöht werden. Die Erhöhung liegt für 2022 entsprechend bei insgesamt 6,25 %. 

Des Weiteren haben die professionellen Kulturveranstalter und Kulturproduzenten jährlich bis zum 30. Juni die Möglichkeit eine Anpassung der modularen Personalpauschalen für das folgende Kalenderjahr zu beantragen. Die maximale Anzahl der Vollzeitäquivalente richtet sich dabei nach der jeweiligen Einstufungskategorie. Die Höhe der indexierten modularen Personalpauschale liegt für 2023 bei 23.172,96 EUR pro Vollzeitäquivalent. 

Die hier beschriebenen Anpassungen werden per Nachtrag zu den Vereinbarungen bzw. Geschäftsführungsverträgen festgehalten. 

Professionelle Kulturträger 

Agora 

In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Agora zum 30. Juni 2022 verschiedene Anträge zur Anpassung der jährlichen, modularen Personalpauschale eingereicht hat und es sich hierbei um annehmbare Funktionen der Kulturarbeit gemäß Artikel 6 des Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 handelt, wird das annehmbare Personalkontingent auf 7,25 Vollzeitäquivalent erhöht. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 6,75Vollzeitäquivalente in Höhe von 147.045,85 EUR für das Jahr 2022 gewährt. 

Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Agora “ folgende Pauschalförderung:  

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018 

Kategorie 

Indexierte Grundpauschale 

Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent1 

Pauschalförderung 2022

230,8 

387.730,50 EUR 

154.486,37 EUR 

542.216,87 EUR  

*einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018 

Kategorie 

Indexierte Grundpauschale 

Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent2 

Pauschalförderung 2023 

230,8 

392.577,13 EUR 

168.003,93 EUR 

560.581,05 EUR  

Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.  

2024 

567.588,32 EUR 

 

Chudoscnik Sunergia

In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Chudoscnik Sunergia zum 30. Juni 2022 verschiedene Anträge zur Anpassung der jährlichen, modularen Personalpauschale eingereicht hat und es sich hierbei um annehmbare Funktionen der Kulturarbeit gemäß Artikel 6 des Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 handelt, wird das annehmbare Personalkontingent auf 8,91 Vollzeitäquivalent erhöht. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 8,91 Vollzeitäquivalente in Höhe von 206.471,03 EUR für das Jahr 2023 gewährt. 

Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Chudoscnik Sunergia “ folgende Pauschalförderung:  

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018 

Kategorie 

Indexierte Grundpauschale 

Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent3 

Pauschalförderung 2022

86,26 

323.108,75 EUR 

199.344,63 EUR 

522.453,38 EUR  

*einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018 

Kategorie 

Indexierte Grundpauschale 

Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent 

Pauschalförderung 2023 

86,26 

327.147,61 EUR 

206.471,03 EUR4 

533.618,64 EUR  

Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.  

2024 

540.288,87 EUR 

 

Compagnie Irene K. 

Seitens der VoG Irene K. gab es keinen Antrag auf Erhöhung der modularen Personalpauschale; Der VoG Irene K. wird eine Personalpauschale für 5,33 Vollzeitäquivalente gewährt. Die Beträge wurden für 2022 und 2023 wie oben erläutert indexiert.  

Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Compagnie Irene K.“ folgende Pauschalförderung:  

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018 

Kategorie 

Indexierte Grundpauschale 

Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent5 

Pauschalförderung 2022

39,2 

183.094,96 EUR 

121.987,01 EUR 

305.081,97 EUR  

*einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018 

Kategorie 

Indexierte Grundpauschale 

Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent6 

Pauschalförderung 2023 

39,2 

185.383,64 EUR 

123.511,85 EUR 

308.895,50 EUR  

Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.  

2024 

312.756,69 EUR 

 

KultKom 

In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG KultKom. zum 30. Juni 2022 auf einen Teil der jährlichen, modularen Personalpauschale verzichtet hat wird das annehmbare Personalkontingent auf 2,92 Vollzeitäquivalent reduziert. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 2,92 Vollzeitäquivalente in Höhe von 67.665,03 EUR für das Jahr 2023 gewährt.  

Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Kulturelles Komitee der Stadt Eupen“ folgende Pauschalförderung:  

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018 

Kategorie 

Indexierte Grundpauschale 

Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent7 

Pauschalförderung 2022

43,4 

215.405,83 EUR 

89.716,53 EUR 

305.122,36 EUR  

*einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018 

Kategorie 

Indexierte Grundpauschale 

Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent8 

Pauschalförderung 2023 

43,4 

218.098,40 EUR 

67.665,03 EUR 

285.763,43 EUR  

Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.  

2024 

289.335,48 EUR 

 

Fithe 

In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG FiThe zum 30. Juni 2022 verschiedene Anträge zur Anpassung der jährlichen, modularen Personalpauschale eingereicht hat und es sich hierbei um annehmbare Funktionen der Kulturarbeit gemäß Artikel 6 des Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 handelt, wird das annehmbare Personalkontingent auf 1,65 Vollzeitäquivalent erhöht. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 1,65 Vollzeitäquivalente in Höhe von 38.235,38 EUR für das Jahr 2023 gewährt.  

Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Fithe “ folgende Pauschalförderung:  

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018 

Kategorie 

Indexierte Grundpauschale 

Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent9 

Pauschalförderung 2022

76,20 

218.098,40 EUR 

14.876,47 EUR 

232.974,87 EUR  

*einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018 

Kategorie 

Indexierte Grundpauschale 

Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent10 

Pauschalförderung 2023 

76,20 

220.824,63 EUR 

38.235,38 EUR 

259.060,01 EUR  

Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.  

2024 

262.298,26 EUR 

 

Meakusma

In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Meakusma. zum 30. Juni 2022 auf einen Teil der jährlichen, modularen Personalpauschale verzichtet hat wird das annehmbare Personalkontingent auf 1,8 Vollzeitäquivalent reduziert. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 1,8 Vollzeitäquivalente in Höhe von 41.711,32 EUR für das Jahr 2023 gewährt. 

Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Meakusma“ folgende Pauschalförderung:  

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018 

Kategorie 

Indexierte Grundpauschale 

Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent11 

Pauschalförderung 2022

12,25 

10 

129.243,50 EUR 

45.773,74 EUR 

175.017,24 EUR  

*einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018 

Kategorie 

Indexierte Grundpauschale 

Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent12 

Pauschalförderung 2023 

12,25 

10 

130.859,04 EUR 

41.711,32 EUR 

172.570,36 EUR  

Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.  

2024 

174.727,49 EUR 

 

Ostbelgien Festival

In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Ostbelgien Festival zum 30. Juni 2022 verschiedene Anträge zur Anpassung der jährlichen, modularen Personalpauschale eingereicht hat und es sich hierbei um annehmbare Funktionen der Kulturarbeit gemäß Artikel 6 des Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 handelt, wird das annehmbare Personalkontingent auf 2 Vollzeitäquivalent erhöht. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 2 Vollzeitäquivalente in Höhe von 46.345,91 EUR für das Jahr 2023 gewährt. 

Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Ostbelgien Festival“ folgende Pauschalförderung:  

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018 

Kategorie 

Indexierte Grundpauschale 

Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent13 

Pauschalförderung 2022

12,25 

10 

129.243,50 EUR 

34.330,30 EUR 

163.573,80 EUR  

*einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018 

Kategorie 

Indexierte Grundpauschale 

Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent14 

Pauschalförderung 2023 

12,25 

10 

130.859,04 EUR 

46.345,91 EUR 

177.204,95 EUR  

Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.  

2024 

179.420,02 EUR 

 

Ars Vitha

In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Ars Vitha zum 30. Juni 2022 verschiedene Anträge zur Anpassung der jährlichen, modularen Personalpauschale eingereicht hat und es sich hierbei um annehmbare Funktionen der Kulturarbeit gemäß Artikel 6 des Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 handelt, wird das annehmbare Personalkontingent auf 3,58 Vollzeitäquivalent erhöht. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 3,58 Vollzeitäquivalente in Höhe von 82.959,18 EUR EUR für das Jahr 2023 gewährt. 

Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Ars Vitha “ folgende Pauschalförderung:  

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018 

Kategorie 

Indexierte Grundpauschale 

Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent15 

Pauschalförderung 2022

230,8 

215.405,83 EUR 

74.153,46 EUR 

289.559,29 EUR  

*einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022

Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018 

Kategorie 

Indexierte Grundpauschale 

Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent16 

Pauschalförderung 2023 

230,8 

218.098,40 EUR 

82.959,18 EUR 

301.057,58 EUR  

Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.  

2024 

304.820,80 EUR 

 

AGR Tilia

Die Pauschalförderung wurde 2022 um insgesamt 6,25 % erhöht. Daraus ergibt sich folgende Bezuschussung:

Haushaltsjahr 

 

2022 

324.509,33 EUR* 

2023 

328.565,69 EUR 

2024 

332.672,77 EUR 

 

3. Finanzielle Auswirkungen: 

Die Förderung der professionellen Kulturveranstalter und Kulturproduzenten erfolgt über Ob 40 - Programm 13, Zuweisung 33.29.  

Die Förderung der professionellen Kulturzentren erfolgt über OB 40 – Programm 13, Zuweisung 43.00. 

Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im Jahr 2022 und 2023 gezahlt. 

Die Mittel für die Erhöhung des Zuschusses um 2 %, wurden bei der 1. Haushaltsanpassung am 20. Juni 2022 vorgesehen. Die weiteren Mittel zur Erhöhung der Pauschale um 3 % werden, vorbehaltlich der Entscheidung des Parlaments, mit der 2. Haushaltsanpassung vorgesehen.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 14. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret zur Förderung von Kultur vom 18. November 2013  
  • Dekret vom 16. Dezember 2021 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022 
  • Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen  
  • Grundsatzbeschluss der Regierung vom 4. Oktober 2022 zur inflationsbedingten Gewährung von Zuschusserhöhungen zugunsten öffentlicher Einrichtungen