Sitzung vom 22. Dezember 2022
Nachträge zu den Vereinbarungen mit den professionellen Kulturträgern.
1. Beschlussfassung:
Die Regierung verabschiedet die Nachträge zu den Vereinbarungen mit den professionellen Kulturträgern und den anerkannten Museen der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die verbleibenden Förderzeiträume.
Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Auf Grundlage des Dekrets zur Förderung von Kultur vom 18. November 2013 hat die Regierung mit den professionellen Kulturveranstaltern und Kulturproduzenten Kulturvereinbarungen für den Förderzeitraum 2020-2024 abgeschlossen.
Auf Grundlage desselben Dekrets hat die Regierung einen Geschäftsführungsvertrag mit der AGR Tilia bezüglich der Betreibung des Kulturzentrums „Alter Schlachthof“ für den Förderzeitraum 2021-2024 abgeschlossen.
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses der Regierung vom 4. Oktober 2022 zur inflationsbedingten Gewährung von Zuschusserhöhungen zugunsten öffentlicher Einrichtungen, müssen die Zuschusshöhen für das Haushaltsjahr 2022 im Rahmen der Kulturvereinbarungen, des Geschäftsführungsvertrags mit der AGR Tilia sowie der Museumsvereinbarungen um 5% erhöht werden. Die Erhöhung liegt für 2022 entsprechend bei insgesamt 6,25 %.
Des Weiteren haben die professionellen Kulturveranstalter und Kulturproduzenten jährlich bis zum 30. Juni die Möglichkeit eine Anpassung der modularen Personalpauschalen für das folgende Kalenderjahr zu beantragen. Die maximale Anzahl der Vollzeitäquivalente richtet sich dabei nach der jeweiligen Einstufungskategorie. Die Höhe der indexierten modularen Personalpauschale liegt für 2023 bei 23.172,96 EUR pro Vollzeitäquivalent.
Die hier beschriebenen Anpassungen werden per Nachtrag zu den Vereinbarungen bzw. Geschäftsführungsverträgen festgehalten.
Professionelle Kulturträger
Agora
In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Agora zum 30. Juni 2022 verschiedene Anträge zur Anpassung der jährlichen, modularen Personalpauschale eingereicht hat und es sich hierbei um annehmbare Funktionen der Kulturarbeit gemäß Artikel 6 des Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 handelt, wird das annehmbare Personalkontingent auf 7,25 Vollzeitäquivalent erhöht. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 6,75Vollzeitäquivalente in Höhe von 147.045,85 EUR für das Jahr 2022 gewährt.
Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Agora “ folgende Pauschalförderung:
Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018
|
Kategorie
|
Indexierte Grundpauschale
|
Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent1
|
Pauschalförderung 2022*
|
230,8
|
1
|
387.730,50 EUR
|
154.486,37 EUR
|
542.216,87 EUR
|
*einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022
Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018
|
Kategorie
|
Indexierte Grundpauschale
|
Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent2
|
Pauschalförderung 2023
|
230,8
|
1
|
392.577,13 EUR
|
168.003,93 EUR
|
560.581,05 EUR
|
Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.
Chudoscnik Sunergia
In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Chudoscnik Sunergia zum 30. Juni 2022 verschiedene Anträge zur Anpassung der jährlichen, modularen Personalpauschale eingereicht hat und es sich hierbei um annehmbare Funktionen der Kulturarbeit gemäß Artikel 6 des Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 handelt, wird das annehmbare Personalkontingent auf 8,91 Vollzeitäquivalent erhöht. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 8,91 Vollzeitäquivalente in Höhe von 206.471,03 EUR für das Jahr 2023 gewährt.
Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Chudoscnik Sunergia “ folgende Pauschalförderung:
Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018
|
Kategorie
|
Indexierte Grundpauschale
|
Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent3
|
Pauschalförderung 2022*
|
86,26
|
1
|
323.108,75 EUR
|
199.344,63 EUR
|
522.453,38 EUR
|
*einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022
Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018
|
Kategorie
|
Indexierte Grundpauschale
|
Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent
|
Pauschalförderung 2023
|
86,26
|
1
|
327.147,61 EUR
|
206.471,03 EUR4
|
533.618,64 EUR
|
Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.
Compagnie Irene K.
Seitens der VoG Irene K. gab es keinen Antrag auf Erhöhung der modularen Personalpauschale; Der VoG Irene K. wird eine Personalpauschale für 5,33 Vollzeitäquivalente gewährt. Die Beträge wurden für 2022 und 2023 wie oben erläutert indexiert.
Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Compagnie Irene K.“ folgende Pauschalförderung:
Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018
|
Kategorie
|
Indexierte Grundpauschale
|
Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent5
|
Pauschalförderung 2022*
|
39,2
|
3
|
183.094,96 EUR
|
121.987,01 EUR
|
305.081,97 EUR
|
*einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022
Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018
|
Kategorie
|
Indexierte Grundpauschale
|
Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent6
|
Pauschalförderung 2023
|
39,2
|
3
|
185.383,64 EUR
|
123.511,85 EUR
|
308.895,50 EUR
|
Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.
KultKom
In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG KultKom. zum 30. Juni 2022 auf einen Teil der jährlichen, modularen Personalpauschale verzichtet hat wird das annehmbare Personalkontingent auf 2,92 Vollzeitäquivalent reduziert. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 2,92 Vollzeitäquivalente in Höhe von 67.665,03 EUR für das Jahr 2023 gewährt.
Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Kulturelles Komitee der Stadt Eupen“ folgende Pauschalförderung:
Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018
|
Kategorie
|
Indexierte Grundpauschale
|
Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent7
|
Pauschalförderung 2022*
|
43,4
|
6
|
215.405,83 EUR
|
89.716,53 EUR
|
305.122,36 EUR
|
*einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022
Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018
|
Kategorie
|
Indexierte Grundpauschale
|
Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent8
|
Pauschalförderung 2023
|
43,4
|
6
|
218.098,40 EUR
|
67.665,03 EUR
|
285.763,43 EUR
|
Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.
Fithe
In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG FiThe zum 30. Juni 2022 verschiedene Anträge zur Anpassung der jährlichen, modularen Personalpauschale eingereicht hat und es sich hierbei um annehmbare Funktionen der Kulturarbeit gemäß Artikel 6 des Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 handelt, wird das annehmbare Personalkontingent auf 1,65 Vollzeitäquivalent erhöht. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 1,65 Vollzeitäquivalente in Höhe von 38.235,38 EUR für das Jahr 2023 gewährt.
Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Fithe “ folgende Pauschalförderung:
Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018
|
Kategorie
|
Indexierte Grundpauschale
|
Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent9
|
Pauschalförderung 2022*
|
76,20
|
4
|
218.098,40 EUR
|
14.876,47 EUR
|
232.974,87 EUR
|
*einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022
Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018
|
Kategorie
|
Indexierte Grundpauschale
|
Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent10
|
Pauschalförderung 2023
|
76,20
|
4
|
220.824,63 EUR
|
38.235,38 EUR
|
259.060,01 EUR
|
Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.
Meakusma
In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Meakusma. zum 30. Juni 2022 auf einen Teil der jährlichen, modularen Personalpauschale verzichtet hat wird das annehmbare Personalkontingent auf 1,8 Vollzeitäquivalent reduziert. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 1,8 Vollzeitäquivalente in Höhe von 41.711,32 EUR für das Jahr 2023 gewährt.
Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Meakusma“ folgende Pauschalförderung:
Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018
|
Kategorie
|
Indexierte Grundpauschale
|
Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent11
|
Pauschalförderung 2022*
|
12,25
|
10
|
129.243,50 EUR
|
45.773,74 EUR
|
175.017,24 EUR
|
*einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022
Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018
|
Kategorie
|
Indexierte Grundpauschale
|
Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent12
|
Pauschalförderung 2023
|
12,25
|
10
|
130.859,04 EUR
|
41.711,32 EUR
|
172.570,36 EUR
|
Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.
Ostbelgien Festival
In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Ostbelgien Festival zum 30. Juni 2022 verschiedene Anträge zur Anpassung der jährlichen, modularen Personalpauschale eingereicht hat und es sich hierbei um annehmbare Funktionen der Kulturarbeit gemäß Artikel 6 des Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 handelt, wird das annehmbare Personalkontingent auf 2 Vollzeitäquivalent erhöht. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 2 Vollzeitäquivalente in Höhe von 46.345,91 EUR für das Jahr 2023 gewährt.
Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Ostbelgien Festival“ folgende Pauschalförderung:
Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018
|
Kategorie
|
Indexierte Grundpauschale
|
Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent13
|
Pauschalförderung 2022*
|
12,25
|
10
|
129.243,50 EUR
|
34.330,30 EUR
|
163.573,80 EUR
|
*einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022
Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018
|
Kategorie
|
Indexierte Grundpauschale
|
Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent14
|
Pauschalförderung 2023
|
12,25
|
10
|
130.859,04 EUR
|
46.345,91 EUR
|
177.204,95 EUR
|
Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.
Ars Vitha
In Anbetracht der Tatsache, dass die VoG Ars Vitha zum 30. Juni 2022 verschiedene Anträge zur Anpassung der jährlichen, modularen Personalpauschale eingereicht hat und es sich hierbei um annehmbare Funktionen der Kulturarbeit gemäß Artikel 6 des Erlasses der Regierung zur Ausführung des Dekrets zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 22. Mai 2014 handelt, wird das annehmbare Personalkontingent auf 3,58 Vollzeitäquivalent erhöht. Der VoG wird entsprechend eine Personalpauschale für 3,58 Vollzeitäquivalente in Höhe von 82.959,18 EUR EUR für das Jahr 2023 gewährt.
Dementsprechend ergibt sich für die VoG „Ars Vitha “ folgende Pauschalförderung:
Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018
|
Kategorie
|
Indexierte Grundpauschale
|
Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent15
|
Pauschalförderung 2022*
|
230,8
|
6
|
215.405,83 EUR
|
74.153,46 EUR
|
289.559,29 EUR
|
*einmalige Erhöhung um insgesamt 6,25 % aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Jahr 2022
Anzahl kulturelle Aktivitäten 2014-2018
|
Kategorie
|
Indexierte Grundpauschale
|
Indexierte Personalpauschale gemäß annehmbarem Kontingent16
|
Pauschalförderung 2023
|
230,8
|
6
|
218.098,40 EUR
|
82.959,18 EUR
|
301.057,58 EUR
|
Zur Anpassung an die Lebenshaltungskosten wird die Pauschale für den Förderzeitraum jährlich um 1,25% erhöht.
AGR Tilia
Die Pauschalförderung wurde 2022 um insgesamt 6,25 % erhöht. Daraus ergibt sich folgende Bezuschussung:
Haushaltsjahr
|
|
2022
|
324.509,33 EUR*
|
2023
|
328.565,69 EUR
|
2024
|
332.672,77 EUR
|
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Förderung der professionellen Kulturveranstalter und Kulturproduzenten erfolgt über Ob 40 - Programm 13, Zuweisung 33.29.
Die Förderung der professionellen Kulturzentren erfolgt über OB 40 – Programm 13, Zuweisung 43.00.
Die Zuschüsse werden zu 100% als Zwölftel im Jahr 2022 und 2023 gezahlt.
Die Mittel für die Erhöhung des Zuschusses um 2 %, wurden bei der 1. Haushaltsanpassung am 20. Juni 2022 vorgesehen. Die weiteren Mittel zur Erhöhung der Pauschale um 3 % werden, vorbehaltlich der Entscheidung des Parlaments, mit der 2. Haushaltsanpassung vorgesehen.
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 14. Dezember 2022 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret zur Förderung von Kultur vom 18. November 2013
- Dekret vom 16. Dezember 2021 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022
- Erlass der Regierung vom 22. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 18. November 2013 zur Förderung von Kultur in der Deutschsprachigen
- Grundsatzbeschluss der Regierung vom 4. Oktober 2022 zur inflationsbedingten Gewährung von Zuschusserhöhungen zugunsten öffentlicher Einrichtungen