Sitzung vom 22. Dezember 2022

Addendum 1 zum Vertrag vom 13. Januar 2022, der die Zuschussbedingungen und die Modalitäten regelt, unter denen die VoG Beratungs- und Therapiezentrum ihre Aufgaben, die im Rahmen des Königlichen Erlasses vom 20. März 1975 festgelegt sind, erfüllt sowie Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 13. Januar 2022 zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2022 an die VoG Beratungs- und Therapiezentrum.

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt das Addendum 1 zum Vertrag vom 13. Januar 2022 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Beratungs- und Therapiezentrum für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.

Die Regierung genehmigt die Abänderung des Regierungserlasses vom 13. Januar 2022 zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2022 an die VoG Beratungs- und Therapiezentrum und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Die Regierung gewährt der VoG Beratungs- und Therapiezentrum, Vervierser Straße 14 in 4700 Eupen einen Zuschuss in Höhe von 2.551.429,85 EUR für das Jahr 2022.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die VoG Beratungs- und Therapiezentrum entstand zum 1. Januar 2018 aus einer Fusion der Dienste der VoG SPZ und der VoG KiTZ. 

In 2022 wurde wie in den Vorjahren ein Jahresvertrag mit der VoG BTZ abgeschlossen. Der Vertrag beschreibt die Aufgaben, die das BTZ erfüllen muss und definiert ebenfalls den Jahreszuschuss und die Auszahlungsmodalitäten.

Aufgaben:

Die VoG BTZ bietet eine allgemeine multidisziplinäre Begleitung und eine erweiterte multidisziplinäre Therapie speziell für Kinder bis 14 Jahre an. 

Die Angebote beinhalten neben den psychologischen, sozialen, medizinischen und psychiatrischen Angeboten auch pädagogische, ergotherapeutische, logopädische, kinesiotherapeutische, psychomotorische und heilpädagogische Dienstleistungen und Therapien. 

Zu den Aufgaben zählen: Erstberatung, Bilanz, Beratung, Therapie, Netzwerkarbeit, Opferhilfe, Begleitung von Straftätern, Menschen mit Autismus oder Hörschädigung.

Zuschuss 2022:

Im Rahmen des Vertrages vom 13. Januar 2022 wurde der Zuschuss für das Jahr 2022 an die VoG Beratungs- und Therapiezentrum in Höhe von 2.106.380,12 EUR festgelegt.

Durch das vorliegende Addendum zum Vertrag vom 13. Januar 2022 wird der VoG Beratungs- und Therapiezentrum für das Jahr 2022:

  • zu dem Jahreszuschuss in Höhe von 2.106.380,12 EUR 
  • eine Erhöhung von insgesamt 106.582,83 EUR des Ursprungszuschusses gewährt, vor dem Hintergrund der steigenden Kosten, d.h. um 2 % (42.127,60 €) und einer weiteren Erhöhung von 3% des Ursprungszuschusses mit den 2% Erhöhung (64.455;23 €). 
  • ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 106.635,90 EUR gewährt, zur Finanzierung eines spezifischen Teams zur Bewältigung der verschiedenen gesellschaftlichen Krisen, wie der Flüchtlingskrise 
  • ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 231.831,00 EUR gewährt, zur Umsetzung der Empfehlungen der Organisationsanalyse und zur Finanzierung von zwei zusätzlichen VZÄ zur Verstärkung der Teams und zum Abbau der Wartelisten 

Der Gesamtschuss beläuft sich somit auf 2.551.429,85 EUR für das Jahr 2022. Der Zuschuss wird mit dem Addendum um 445.049,73 EUR erhöht. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsjahr:                 2021
Finanzstelle:                   50.16
Finanzposition:              33.00
Zuschuss:       2.551.429,85 €

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 15. Dezember 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über die institutionellen Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, so wie es abgeändert wurde; 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 104, §1 und Artikel 57, so wie es abgeändert wurde; 
  • Dekret vom 16. Dezember 2021 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022;
  • Königlicher Erlass vom 20. März 1975 über die Zulassung und Bezuschussung der Dienste für geistige Gesundheit, so wie er abgeändert wurde;
  • Dekret vom 29. März 2012 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung, so wie es abgeändert wurde;
  • Dekret vom 26. September 2016 über die Opferhilfe und die spezialisierte Opferhilfe; 
  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft; 
  • Vertrag vom 13. Januar 2022 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Beratungs- und Therapiezentrum für das Jahr 2022; 
  • Addendum 1 zum Vertrag vom 13. Januar 2022 zwischen der Deutschsprachigen  
  • Gemeinschaft und der VoG Beratungs- und Therapiezentrum für das Jahr 2022;