Sitzung vom 22. Dezember 2022

Erlass der Regierung zur Gewährung eines zusätzlichen inflationsbedingten Zuschusses in Höhe von 3% an die VoG Wohnraum für Alle, Bahnhofstraße 11, 4780 St. Vith für das Jahr 2022

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt der VoG Wohnraum für Alle einen zusätzlichen inflationsbedingten Zuschuss für das Jahr 2022 in Höhe von 3% und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die VoG Wohnraum für Alle erhält im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen inflationsbedingten Zuschuss für das Jahr 2022 zur Durchführung der Aufgaben, wie sie im Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wohnraum für Alle VoG aufgeführt sind.

Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Sozialen Immobilienagentur Wohnraum für Alle VoG und der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Jahre 2022 und 2023.

Aufgrund des Erlasses vom 13.01.2022 wurden Mittel in Höhe von 285.516,00 € gebunden und bildeten die Grundlage zur Unterzeichnung des Vertrages. Da der damalige Vertrag aber seitens der VoG nicht unterzeichnet wurde, wurde die Zusage aufgrund der Indexanpassung 1,25% und der 2% Erhöhung, die alle Organisationen von der Regierung wegen der außergewöhnlichen Indexanpassung im Jahre 2022 gewährt bekommen, angepasst und auf Basis des Erlasses vom 02.06.2022 erhöht. Der Gesamtzuschuss wurde somit von 285.516,00 € auf 302.400,00 € erhöht.

Für das Jahr 2022 ergab sich ein Jahreszuschuss in Höhe von 302.400,00 € (126 Mandate x 2.400 €).

Es erfolgt vierteljährlich eine Anpassung des pauschalen Zuschusses im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und aufgrund der bestehenden Mandate zum 31. März, zum 30. Juni, zum 30. September und zum 31. Dezember des Jahres.

Bei Verringerung der Mandate bleibt der höhere Satz ein Quartal lang im Vergleich zum Vorquartal eingefroren.

Der zusätzliche Jahreszuschuss wird monatlich in Zwölftel ausgezahlt:  

  • bereits festgelegt lt. Erlass vom 13.01.2022: 285.516,00 € (2.266,00 € * 126 Mandate) 
  • 1. Quartal: Anpassung des Zuschusses lt. Erlass vom 02.06.2022 auf: 302.400,00 € (2.400,00 € * 126 Mandate) 
  • Differenz in 12-tel festzulegen:  
  • 302.400,00 € - 285.516,00 €= 16.884,00 €  
  • wovon 1.410,00 € für Januar-November und 1.374,00 € für Dezember = 16.884,00 € 
  • 2. Quartal: Keine Anpassung, da die Anzahl der Mandate gesunken ist (von 126 auf 123). Es galt ein Gnadenquartal. 
  • 3. Quartal: Anpassung des Zuschusses lt. Erlass vom 20.07.2022 auf: 304.800,00 € (2.400,00 € * 127 Mandate) 
  • Differenz in 12-tel festzulegen: 
  • 304.800,00 € - 302.400,00 € = 2.400,00 €  
  • 2.400,00 € zu regularisieren für Juli-Dezember, somit 2.400,00 € * 6/12 = 1.200,00 € 
  • Wovon monatliche Vorauszahlungen von je 200 € für Juli- Dezember 2022. 
  • 4. Quartal: Anpassung des Zuschusses lt. Erlass vom 04.10.2022 auf: 309.600,00 € (2.400,00 € * 129 Mandate) 
  • Differenz in 12-tel festzulegen:  
  • 309.600,00 € - 304.800,00 € = 4.800,00 € 
  • 4.800,00 € zu regularisieren für Oktober-Dezember, somit 4.800,00 € * 9/12 = 1.200,00 € 
  • wovon monatliche Vorauszahlungen von je 400 € für Oktober-Dezember 2022 

In der zweiten Haushaltsanpassung 2022 wird rückwirkend ein inflationsbedingter Zuschuss von 3% gewährt. Somit ergibt sich folgende Summe: 

  • 1. Quartal: 302.400,00 € * 3% = 9.072,00 €  
  • 2. Quartal: keine Änderung 
  • 3. Quartal: 1.200,00 € * 3% = 36,00 € 
  • 4. Quartal: 1.200,00 € * 3% = 36,00 € 

Somit ergibt sich eine zu regularisierende Gesamtsumme von 9.144,00 € (= 9.072,00 € + 36,00 € + 36,00 €).

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Wohnraum für Alle VoG wird für das Jahr 2022 ein zusätzlicher inflationsbedingter Zuschuss in Höhe von insgesamt 9.144,00 EUR gewährt. 

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2022, OB 50, Pr.21, ZW. 33.00.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 15. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft; 
  • Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wohnraum für Alle VoG für 2022 und 2023;  
  • Addendum zum Vertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wohnraum für Alle VoG für 2022 und 2023; 
  • Erlass der Regierung vom 13.01.2022 zur Gewährung eines Zuschusses an die VoG Wohnraum für Alle, Bahnhofstraße in 4780 St. Vith für das Jahr 2022. 
  • Erlass der Regierung vom 02.06.2022 zur Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses an die VoG Wohnraum für Alle, Bahnhofstraße in 4780 St. Vith für das Jahr 2022. 
  • Erlass der Regierung vom 20.07.2022 zur Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses an die VoG Wohnraum für Alle, Bahnhofstraße in 4780 St. Vith für das Jahr 2022. 
  • Erlass der Regierung vom 04.10.2022 zur Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses an die VoG Wohnraum für Alle, Bahnhofstraße in 4780 St. Vith für das Jahr 2022.