Sitzung vom 15. Dezember 2022

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Einspruchskammer des Gemeinschaftsunterrichtswesens befasst sich mit Einsprüchen von Personalmitgliedern gegen eine Entlassung aufgrund einer Unvereinbarkeit, gegen einen Beurteilungs- bzw. Bewertungsbericht, gegen eine vorzeitige Entlassung und gegen eine Disziplinarstrafe. Die einzelnen Fälle sind im Königlichen Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Personalmitglieder des Gemeinschaftsunterrichtswesens angeführt.

Die Einspruchskammer setzt sich zusammen aus:

  1. einer gleichen Anzahl Vertreter der Personalmitglieder des Gemeinschaftsunterrichtswesens, die einerseits direkt durch die Regierung und andererseits auf Vorschlag der repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen des Gemeinschaftsunterrichtswesens bezeichnet worden sind. Es gibt für jede dieser beiden Kategorie ebenso viele Ersatzmitglieder wie effektive Mitglieder;  
  2. einem Präsidenten und zwei stellvertretenden Präsidenten; 
  3. einem Sekretär und einem stellvertretenden Sekretär. 

Da die Dauer der Mandate auf fünf Jahre begrenzt ist, wird die Einspruchskammer durch vorliegenden Erlass neu besetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 5. Dezember 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Königlicher Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Personalmitglieder des Gemeinschaftsunterrichtswesens, Artikel 132;  
  • Erlass der Regierung vom 2. Mai 2007 zur Einsetzung der Einspruchskammer für das Gemeinschaftsunterrichtswesen.