Sitzung vom 15. Dezember 2022

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. März 2013 zur Bezeichnung der Mitglieder der Kommission, die mit der Durchführung des Bezeichnungsverfahrens für das Amt des Leiters der Schulinspektion, der Schulentwicklungsberatung und der Schulberatung für Inklusion und Integration, des Schulinspektors, des Schulentwicklungsberaters und des Referenten für Inklusion und Integration betraut ist

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 14. März 2013 zur Bezeichnung der Mitglieder der Kommission, die mit der Durchführung des Bezeichnungsverfahrens für das Amt des Leiters der Schulinspektion, der Schulentwicklungsberatung und der Schulberatung für Inklusion und Integration, des Schulinspektors, des Schulentwicklungsberaters und des Referenten für Inklusion und Integration betraut ist.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Dekret vom 25. Juni 2012 über die Schulinspektion, die Schulentwicklungsberatung und die Schulberatung für Inklusion und Integration sieht in Artikel 19 die Einsetzung einer unabhängigen Kommission vor, die mit der Durchführung des Bezeichnungsverfahrens für das Amt des Leiters der Schulinspektion, der Schulentwicklungsberatung und der Schulberatung für Inklusion und Integration, des Schulinspektors, des Schulentwicklungsberaters und des Referenten für Inklusion und Integration betraut ist.

Die Kommission prüft die grundsätzliche Eignung der Bewerber im Rahmen eines Gesprächs und entscheidet über ihre Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren. Dabei stützt sie sich auf die pädagogische Qualifikation, die Motivation, die Berufserfahrung und das Fachwissen der Bewerber.

Nach Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahrens erstellt die Kommission ein begründetes Gutachten, in dem die erfolgreichen Bewerber klassiert und zur Bezeichnung vorgeschlagen werden. 

Durch vorliegenden Erlass werden in dem Erlass der Regierung, der die Mitglieder der Kommission bestellt, folgende Änderungen vorgenommen: 

  • Frau Rebecca Sauer wird in ihrer Funktion als stellvertretende Vorsitzende durch Herrn Stefan Recker, Leiter des Fachbereichs Unterrichtspersonal im Ministerium, ersetzt; 
  • Frau Gabriele Röntgen und Herr Jean-Louis Leroy werden in ihrer Funktion als effektive Mitglieder, die nicht zu den Personalmitgliedern des Ministeriums gehören und über Fachkenntnisse im Bereich des Bildungswesens verfügen, durch Herrn Dr. Ansgar Stracke-Mertes, Leiter des Instituts für Organisationsentwicklung und Schulentwicklung, Inklusion, Coaching, Beratung, Supervision, Moderation, Fort- und Weiterbildung, und Herrn Marc Weber, Koordinator der Schulentwicklungsberatung am Institut de Formation de l’Education Nationale (IFEN) in Luxemburg, ersetzt; 
  • Herr Helmuth Jousten wird in seiner Funktion als Vertreter des Schulträgers des freien subventionierten Unterrichtswesens (effektives Mitglied) durch Frau Brigitte Piel ersetzt; 
  • Bei Frau Sandra Meessen, Vertreterin des Schulträgers des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens, wird der Mädchenname vermerkt; 
  • Herr Dr. Ansgar Stracke-Mertes und Herr Yvan Verbauwhede werden in ihrer Funktion als Ersatzmitglieder, die nicht zu den Personalmitgliedern des Ministeriums gehören und über Fachkenntnisse im Bereich des Bildungswesens verfügen, durch Frau Vera Götte, Schulentwicklungsberaterin im Bildungsbüro der Städteregion Aachen, und Herrn Christian Schwarz, Schulentwicklungsberater am Institut de Formation de l’Education Nationale (IFEN) in Luxemburg, ersetzt.  
  • Frau Brigitte Piel wird in ihrer Funktion als Vertreterin des Schulträgers des freien subventionierten Unterrichtswesens (Ersatzmitglied) durch Frau Béatrice Weling ersetzt. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 23. November 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 25. Juni 2012 über die Schulinspektion, die Schulentwicklungsberatung und die Schulberatung für Inklusion und Integration, Artikel 19 §1.