Sitzung vom 15. September 2022
AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung - Antrag der VoG De bouche à oreille – Les 3 R (P0117)
1. Beschlussfassung:
Die Regierung gewährt der VoG De Bouche à Oreille – Les 3 R für die Laufzeit vom 15. September 2022 bis 31. Dezember 2024 eine vollzeitige projektgebundene AktiF-/AktiF PLUS- Stelle.
Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen:
Die VoG De Bouche à Oreille – Les 3 R (DBO) hat am 9. August 2022 einen vollständigen Antrag auf eine vollzeitige projektgebundene AktiF-Stelle eingereicht.
Der Arbeitnehmer, der bislang im Rahmen von Artikel 60 §7 beschäftigt wurde, soll ab dem 15. September 2022 als Logistik- und technischer Assistent für die Möbel-Abteilung im Rahmen einer projektgebundenen AktiF-Stelle eingestellt werden.
Der Fachbereich Beschäftigung erachtet den Antrag nach Begutachtung als unterstützungswürdig und empfiehlt die Genehmigung der Stelle.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Genehmigung der Stelle wird in den Monaten September bis Dezember 2022 den OB 30 PR 23 ZW 33.02 voraussichtlich mit maximal 7.988 € belasten.
In den Folgejahren wird diese Beschäftigung jährlich jeweils mit maximal 22.872 € bezuschusst unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsgrundlagen.
4. Gutachten:
- Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung vom 1. September 2022 vor.
- Es liegt ein Gutachten des Finanzinspektors vom 5. September 2022 vor.
5. Rechtsgrundlage:
- Dekret vom 28. Mai 20018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung;
- Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung.