Sitzung vom 8. September 2022

Beschluss zur Nicht-Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags über einen Rahmenvertrag für den Einsatz von selbstständigem medizinischem Personal zur Unterstützung der Infektionsbekämpfung und bei dringenden Maßnahmen

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung beschließt, den Dienstleistungsauftrag über einen Rahmenvertrag für den Einsatz von selbstständigem medizinischem Personal zur Unterstützung der Infektionsbekämpfung und bei dringenden Maßnahmen nicht zu vergeben. 

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Lastenheft „Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags über einen Rahmenvertrag für den Einsatz von selbstständigem medizinischem Personal zur Unterstützung der Infektionsbekämpfung und bei dringenden Maßnahmen“ wurde am 15. Juli 2022 auf der Plattform E-Procurement veröffentlicht. 

Der zu vergebene Auftrag richtete sich ausschließlich an Personen mit folgenden Diplomen: Ärzte, Krankenpfleger oder Apotheker. 
Die erforderlichen Kriterien zur qualitativen Auswahl sind im Lastenheft in Punkt 10 exakt beschrieben.

Die Angebotseröffnung fand in den Räumlichkeiten des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Gospertstr. 1 in 4700 Eupen am 16. August 2022 statt. 

Der einzige Anbieter, die Firma RANDSTAD BELGIUM SA, kann nicht die Nachweise für die Erfüllung der erwähnten Kriterien in Punkt 10 des Lastenheftes liefern und erfüllt demnach nicht die Bedingungen für den Auftrag;

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft. 

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2016) 
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen (hiernach: Gesetz vom 17. Juni 2013) 
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen (hiernach: Königlicher Erlass vom 18. April 2017) 
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge (hiernach: Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013) 

Ist darüber hinaus ebenfalls anwendbar: 

  • Dekret vom 01. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention