Sitzung vom 2. September 2022

Verabschiedung des dritten Jugendstrategieplans 2023-2027

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den fachübergreifenden dritten Jugendstrategieplan, der die Zeitspanne 2023-2027 abdeckt.

Die Regierung beschließt, das Gutachten des Jugendrats der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu beantragen. 

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen: 

Der vorliegende Jugendstrategieplan führt die Vorgabe des Kapitels 1, Artikel 4 des Dekrets vom 6. Dezember 2011, zuletzt abgeändert am 14. Dezember 2021, zur Förderung der Jugendarbeit (hiernach „Jugendförderdekret“) aus. 

Der gesamte Prozess des Jugendstrategieplans wird von einer Steuergruppe begleitet, die sich aus Vertretern der vier Kabinette, des Fachbereichs Kultur und Jugend des Ministeriums, des RDJ, der Jugendinformation sowie des Jugendbüros zusammensetzt. 

Um sicherzustellen, dass die Themenschwerpunkte des Jugendstrategieplans auf dem Bedarf junger Menschen basieren, wurde eine detaillierte Analyse zur Lebenssituation junger Menschen in Ostbelgien durchgeführt. Insbesondere die u.a. dafür erstellten Sozialraumanalysen sowie der Jugendbericht 2018 waren hier von hoher Relevanz. Diese Analyse legte den Grundstein für die Wahl der Themenschwerpunkte. Nachdem die drei Themenschwerpunkte „Gesellschaftliche Beteiligung“, „Digitalisierung“ und „Nachhaltige Gestaltung Ostbelgiens als Lebensraum“ von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt wurden, gab der Rat der Deutschsprachigen Jugend (RDJ) im Oktober 2020 sein Gutachten dazu ab. Daraufhin wurde der Themenschwerpunkt „Emotionen und Selbstbild“, der bereits 2016-2022 einen Schwerpunkt bildete, erneut in den dritten Jugendstrategieplan aufgenommen. Anschließend wurden die ausgewählten Themenschwerpunkte im März 2021 vom Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft angenommen und im Januar 2022 veröffentlicht.  

Gemäß Artikel 4 des Jugendförderdekrets wurden im ersten Halbjahr 2022 in die Ausarbeitung des Aktionsplans, der integraler Bestandteil des Jugendstrategieplans ist, auch die geförderten Jugendeinrichtungen, der Jugendrat sowie junge Menschen einbezogen. Im Rahmen einer digitalen Beteiligungsmöglichkeit über das Tool „Padlet“ konnten junge Menschen anonym ihre Wünsche und Bedarfe zu den vier Themen äußern. Über spezifische Leitfragen sollte die Meinung junger Menschen durch Jugendarbeiter/Jugendarbeiterinnen sowie Jugendleiter/Jugendleiterinnen abgefragt werden. Darüber hinaus fand am 26.03.2022 ein Workshop zur Ausarbeitung des Aktionsplans statt, an dem Vertreter verschiedener Einrichtungen, die mit und für junge Menschen arbeiten, teilnahmen. 

Anhand der gewonnenen Informationen aus diesen drei Instrumenten sowie der detaillierten Analyse, auf der die Themenschwerpunkte basieren, wurde der Aktionsplan zum dritten Jugendstrategieplan von der Steuergruppe ausgearbeitet. 

Die ausgearbeiteten Aktionen gewährleisten einen gewissen Handlungsspielraum und Flexibilität. Um den dritten Jugendstrategieplan am Ende seiner Laufzeit evaluieren zu können, wurden auf Empfehlung des ersten Jugendberichts Ziele für die Laufzeit festlegt sowie passende Indikatoren zur Messung daran gekoppelt. 

Als Teilprojekt des Querschnittsprojekts „Jugend 2025+“ im REK III, trägt der Jugendstrategieplan maßgeblich zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie bei. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sieht jährlich finanzielle Mittel i.H.v. 25.000,00 EUR für Projekte zur Umsetzung des Jugendstrategieplans vor (Organisationsbereich 40 Programm 11 Zuweisung 33.25). 

Die Regierung kann gemäß Artikel 6 §2 des Jugendförderdekrets zur Förderung von besonderen Projekten im Rahmen der Schwerpunkte des Jugendstrategieplans folgenden juristischen Personen Zuschüsse gewähren: 

1. Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
2. Gemeinden des deutschen Sprachgebiets;
3. Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht;
4. Jugendbehörden außerhalb des deutschen Sprachgebiets.

4. Gutachten: 

  • Das Gutachten des Finanzinspektors vom 29. August .2022 liegt vor. 
  • Das Einverständnis des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 30. August 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage:  

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 20 
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 7 
  • Artikel 4 und 6 des Dekrets vom 14. Dezember 2021 zur Abänderung des Dekrets vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit.