Sitzung vom 2. September 2022

Vergabe eines Dienstleistungsauftrages über Wachdienste für das Aufnahmezentrum von ukrainischen Flüchtlingen im Sport- und Freizeitzentrum Worriken in Form eines Rahmenvertrags

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Beschluss zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags „Wachdienste für das Aufnahmezentrum von ukrainischen Flüchtlingen im Sport- und Freizeitzentrum Worriken in Form eines Rahmenvertrags“. 

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:  

Auf Grundlage der Auswertung des „best and final offers“ Angebotes anhand der im Lastenheft beschriebenen Zuschlagskriterien wird der Anbieter Securitas SA mit der Durchführung des Wachdienstes für das Aufnahmezentrum von ukrainischen Flüchtlingen im Sport- und Freizeitzentrum Worriken, entsprechend der im Lastenheft formulierten Auftragsbeschreibung beauftragt.

Der Krieg in der Ukraine zwingt einen Teil der Bevölkerung sein Land zu verlassen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat sich dazu bereitgestellt, einen Teil dieser Flüchtlinge in ihr Gebiet aufzunehmen. Hierzu wurde das Sport- und Ferienzentrum Worriken in kurzer Zeit als Aufnahmezentrum reorganisiert, das zurzeit ungefähr 70 Flüchtlinge aufgenommen hat. Je nachdem wie die Lage sich weiterentwickelt, ist nicht auszuschließen, dass diese Zahl sich in den folgenden Wochen ändern wird. Insgesamt hat das Aufnahmezentrum eine Kapazität von 200 Personen. 

Um den guten Verlauf der Aufnahme in das Sport- und Ferienzentrum Worriken zu gewährleisten, besteht ein Bedarf an einen Wachdienst, um folgende Aufgaben wahrzunehmen:   

  • Check-In Bereich: Überwachung  
  • Notfall Check-In: Sicherheit  

Die Aufgaben sind jeweils von Montag bis Sonntag von 18 Uhr bis 6 Uhr zu gewährleisten. 

Da der Bedarf aufgrund der unsicheren Situation zu diesem Zeitpunkt nur schwer einzuschätzen ist, wird der Auftrag in Form eines Rahmenvertrags mit einem einzigen Auftragnehmer gemäß Artikel 43 des Gesetzes vom 17. Juni 2016 geschlossen. 

Der monatliche geschätzte Stundenbedarf liegt bei 350 und der monatliche maximale Stundenbedarf liegt bei 400. Auf eine Laufzeit von drei Monaten ergibt dies einen monatlichen geschätzten Stundenbedarf von 1050 und einen monatlichen maximalen Stundenbedarf von 1.200. Der Bedarf wird wöchentlich durch den Auftraggeber neu eingeschätzt und dem Auftragnehmer jeweils sieben Tage im Voraus mitgeteilt. 

Das Lastenheft wurde am 13. Juni 2022 über die Plattform „e-Procurement“ der Föderalregierung veröffentlicht. Zum 5. Juli 2022 lag ein Angebot vor. 

Eine Jury, zusammengesetzt aus dem zuständigen Fachbereich in Worriken, vertreten durch Björn Pfeiffer, und dem Fachbereich Familie und Soziales, vertreten durch Christine Quoilin, ebenfalls als Koordinatorin des Aufnahmezentrums für Flüchtlinge in Worriken vertreten, hat das eingereichte Angebot analysiert. Die Jury ist übereinstimmend zu dem Entschluss gekommen, dass Securitas SA in Anbetracht der Zuschlagskriterien ein gutes Angebot eingereicht hat. Die detaillierte Beschreibung ist dem beigefügten Dokument „Begründeter Vergleich der Anbieter auf Grund der eingereichten Angebote“ zu entnehmen. 

3. Finanzielle Auswirkungen: 

Die Firma „SECURITAS SA“ erhält zur Durchführung des Wachdienstes für das Aufnahmezentrum von ukrainischen Flüchtlingen im Sport- und Freizeitzentrum Worriken in Form eines Rahmenvertrags einen Betrag in Höhe von 21.290,20 EUR (17.595,20 EUR zzgl. 21% MwSt). 

Der Betrag geht zu Lasten der DgG Gemeinschaftszentren für die Haushaltsjahre 2022 und 2023.

4. Gutachten:  

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 29. August 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage:  

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft 
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge  
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen   
  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge  
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen